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Männliche Pflichtaufgabe

hintergrund Zahlen und Fakten zu Wehr- und Ersatzdienst

12.01.2009
2023-08-30T11:23:43.7200Z
2 Min

Grundsätzlich gilt: Seit 1955 die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt wurde, ist jeder deutsche Mann über 18 Jahre verpflichtet, Wehr- oder Ersatzdienst zu leisten. Während die Zivildienstdauer zu Höchstzeiten zunächst 20 Monate und die Zeit bei der Bundeswehr 18 Monate betrug, wurden die Pflichten im Laufe der Jahre immer weiter gesenkt. Seit 2002 dauern Wehr- und Ersatzdienst nur noch neun Monate. Grund ist der immer geringer werdende Personalbedarf der Bundeswehr.

Es gibt mehrere Einberufungstermine im Jahr. Am 5. Januar 2009 traten nach Angaben der Bundeswehr 16.200 Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst an. Die Hälfte wird beim Heer ausgebildet. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einberufenen stetig zurückgegangen. Während die Bundeswehr im Jahr 2002 noch 102.600 junge Männer eingezogen hat, waren es 2007 nur noch knapp 67.000. Seit 1957 wurden mehr als acht Millionen Wehrpflichtige einberufen.

Den Grundwehrdienst kann man aufteilen: Die ersten sechs Monate, in denen die Soldaten unter anderem lernen, mit Waffen, Kompass und Karte umzugehen, sind am Stück zu leisten, die restlichen drei Monate müssen innerhalb von zwei Jahren absolviert werden.

Auch die Zahl der Zivildienstleistenden ist in den vergangenen Jahren gesunken. Während 1999 nach Angaben des Bundesamtes für den Zivildienst mehr als 138.000 junge Männer Ersatzdienst leisteten, waren es 2008 gut 63.000. Den Wehrdienst darf man nur aus Gewissensgründen verweigern. Die Grundlagen regelt das Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Einen Antrag stellen Betroffene beim Kreiswehrersatzamt, bewilligt oder abgelehnt wird er vom Bundesamt für den Zivildienst. Die Liste der möglichen Einsatzstellen ist lang. Sie reicht von "Ambulanter Betreuung über Sozialstationen" bis hin zu "Verwaltungs-, kaufmännischen und vergleichbaren Tätigkeiten". Die meisten jungen Männer, 2007 waren es knapp 65 Prozent, leisten ihren Dienst als Hilfspfleger oder Betreuer, etwa von älteren oder behinderten Menschen. Auf der Internetseite des Bundesamtes für den Zivildienst, findet man das Angebot der momentan verfügbaren Stellen.

Grundvoraussetzung für Bundeswehr und Zivildienst ist die erfolgreich überstandene Musterung, die über die körperliche und geistige Wehrtauglichkeit Auskunft gibt. Dazu werden die Männer vom zuständigen Kreiswehrersatzamt eingeladen. Der Musterungstag dauert in der Regel drei bis sechs Stunden, in dessen Verlauf zum Beispiel ein Seh- und Hörtest durchgeführt werden, Gelenke und Motorik überprüft werden und eine psychologische Eignungsuntersuchung stattfindet.

Aufgrund dieser Untersuchung erfolgt eine Eingruppierung in die Tauglichkeitsgrade 1 bis 5. Wer mit T5 gemustert wurde, ist nicht wehrdienstfähig. Das bedeutet, dass derjenige auch keinen Zivildienst leisten muss. In diese Klasse wird zum Beispiel eingestuft, wer besonders schlecht sieht, Krebs oder Diabetes hat.

Wer will, kann seinen Einsatz verlängern. So kann der Grundwehrdienst der Bundeswehr von neun auf bis zu 23 Monate ausgedehnt werden. Mit dieser Verlängerung erklären sich die jungen Männer bereit, auch für Einsätze im Ausland zur Verfügung zu stehen. Auslandseinsätze kommen beim normalen Wehrdienst dagegen nicht vor. Interessant ist diese Verlängerung vor allem für diejenigen, die überlegen, sich nach diesen 23 Monaten als Soldat auf Zeit verpflichten zu lassen. Über die Karrierechancen bei der Bundeswehr informieren vor Ort die Wehrdienstberater sowie die Internetseite der Bundeswehr.