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Künftig Sache des Bundes

ATOMGESETZ Novelle regelt Zuständigkeiten und Stilllegung von Schachtanlage Asse II neu

26.01.2009
2023-08-30T11:23:45.7200Z
2 Min

Auch wenn die Novelle zur Änderung des Atomgesetzes zwei wesentliche Änderungen für den Betrieb von Atomanlagen vorsieht, ging es bei der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes (16/11609) fast nur um einen Aspekt: die Zukunft des Atommülllagers Asse II. Für die Schachtanlage in der Nähe von Wolfenbüttel (Niedersachsen) sollen in Zukunft die Vorschriften des Bundes gelten. Das Gesetz regelt sowohl den Betrieb als auch die Vorschriften für die Stilllegung der Anlage.

Zuvor hatte es Meldungen gegeben, dass die Asse mit der Novellierung des Gesetzes zum atomaren Endlager werde. Dem widersprach der jetzt dafür zuständige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) in der Debatte am 21. Januar heftig. Die Stilllegung der Asse lasse alle Optionen offen, sagte er. Es müsse geklärt werden, "welche Maßnahmen zur Stilllegung der Asse für Mensch und Umwelt langfristig die größte Sicherheit gewähren", sagte Gabriel.

Die Grünen hatte zuvor im Ausschuss eine Anhörung zu dem Thema gefordert. Dies war von der Koalition und der FDP allerdings abgelehnt worden. Eine solche Gesetzesänderung dürfe nicht als "Kampagne gegen die Kernenergie" instrumentalisiert werden, sagte Georg Nüßlein (CDU) zur Begründung. Unter dem Eindruck des Gasstreites bekomme die Diskussion eine ganz andere Richtung. Die FDP begrüßte den Gesetzentwurf. Es müssten aber noch eine Reihe von Fragen geklärt werden, erklärte der Abgeordnete Horst Meierhofer. Viele offenen Fragen sieht auch die Linke. "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird keine Rechtssicherheit geschaffen", monierte der Parla Lutz Heilmann. Die Zielsetzung der Novelle werde, so Sylvia Kotting-Uhl von den Grünen, zwar geteilt. Das Gesetz enthalte aber "missverständliche Formulierungen". Die Asse halte immer neue Hiobsbotschaften bereit, sagte Uhl, und forderte die Abgeordneten auf, den Antrag für die Einsetzung eines Untersuchungsausschussses zu unterstützen.