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Aus Plenum und Ausschüssen : »Meister-BAföG« erweitert

16.02.2009
2023-08-30T11:23:46.7200Z
2 Min

BILDUNG

Künftig können auch Fortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher durch das sogenannte "Meister-BAföG" gefördert werden. Das ist eine der Neuerungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) (16/10996, 16/11904), genannt "Meister-BAföG", das am 12. Februar vom Bundestag verabschiedet wurde. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) sagte in der Debatte, sie freue sich, dass auch die Opposition sich positiv zu dem Gesetzesvorhaben geäußert habe. Die FDP-Fraktion hatte dem Gesetz zugestimmt, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten sich bei der Abstimmung enthalten. Schavan nannte das AFBG einen Prüfstein dafür, "ob wir es ernst meinen mit der Gleichstellung von beruflicher und allgemeiner Bildung". Außerdem sei das Gesetz ein Zeichen dafür, dass sich Leistung lohne. In Zukunft werde bei Bestehen der Prüfung zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zu den Fortbildungsgebühren zu Beginn eines Lehrgangs auch ein Erlass von 25 Prozent auf das Restdarlehen gewährt.

Ernst Dieter Rossmann (SPD) wies darauf hin, dass der Wille, das Meister-BAföG zu verändern, aus dem Parlament gekommen sei. Als Erfolg bezeichnete er die deutliche Erweiterung des Förderkreises. Anlass, parlamentarisch aktiv zu werden, sei auch die rückläufige Zahl der Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2006 gewesen. Rossmann sagte, die SPD sei auch für ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, aber darüber gebe es noch keine Einigkeit mit der CDU/CSU-Fraktion. Das sei deshalb eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode.

Volker Schneider (Die Linke) sagte zum AFBG: "Dieser Gesetzentwurf ist nicht der schlechteste." Er hatte in der Debatte aber auch gefordert, nicht länger "im Stückwerk zu verharren", sondern ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete das Gesetz als "Trippelschritt" auf dem Weg zum lebenslangen Lernen, wenngleich es zumindest ein "sinnvoller Trippelschritt" sei. Zwei Anträge der Linken (16/11374) und der Grünen (16/11202) zu einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz wurden abgelehnt.

Keinesfalls, so stellte Patrick Meinhardt (FDP) für seine Fraktion fest, brauche es ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, wie es Linksfraktion und Grüne gefordert hatten. Damit schaffe man nur ein neues "Bürokratiemonster". Die Zustimmung seiner Fraktion zum "Meister-BAföG" erklärte Meinhardt damit, dass das Gesetz "die Instrumente richtig ausdehnt". Der von seiner Fraktion eingebrachte Entschließungsantrag (16/11914), der nach Meinhardts Angaben Qualitätskriterien bei der Ausbildung vor Quantitätskriterien stelle, wurde vom Parlament abgelehnt.