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Das Gesetz, ein scheues Reh

Umweltrecht Noch vor den parlamentarischen Beratungen ist das Umweltgesetzbuch erneut gescheitert

16.02.2009
2023-09-22T13:38:46.7200Z
3 Min

Integrierte Vorhabengenehmigung ist ein sperriges Wort. Juristendeutsch, langweilig. Und doch hat sich rund um die kurz "iVG" genannte Genehmigung ein Streit entzündet, der das Ende des Umweltgesetzbuches (UGB) eingeläutet hat. Vielleicht ist es nur ein vorläufiges Ende, wahrscheinlich ist aber zumindest in dieser Wahlperiode Schluss. Die iVG ist ein zentraler Teil des UGB 2009; sie soll sicherstellen, dass künftig im Wasser- und Naturschutzrecht eine Genehmigung ausreicht, wo bisher zwei oder mehr notwendig waren. Genauer gesagt: sollte sicherstellen.

Chronologie des Scheiterns

Am 1. Februar hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) das Scheitern des UGB-Entwurfs öffentlich erklärt, am 11. im Umweltausschuss Gründe und Chronologie dargelegt. Die CSU wolle, so der Minister, dass die Länder das Recht erhalten sollen, die iVG auszuschließen und weiterhin mit den bisherigen Genehmigungsverfahren zu operieren. Dies führe zu einem Nebeneinander verschiedener Verfahren - "ein völlig unkalkulierbares bürokratisches Monster". Der vom bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) geforderte Kompromiss lasse sich deshalb nicht umsetzen; dies decke sich mit den Einschätzungen des Nationalen Normenkontrollrats. "Damit ist das Thema für mich zu Ende", sagte Gabriel.

Neben der CSU soll auch das Bundeswirtschaftsministerium Bedenken geäußert haben. "Die Skepsis des nach wie vor CSU-geführten Wirtschaftsministeriums wird sich auch jetzt nicht ändern", sagte Georg Nüßlein, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Gespräch mit "Das Parlament". Der Entwurf des UGB werde der Intention, ein einfacheres, unbürokratischeres Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, nicht gerecht. "Es hätte große Rechtsunsicherheit geschaffen", urteilt Nüßlein.

Dabei sind sich Politiker und Wissenschaftler seit Mitte der 1970er Jahre einig, dass das Umweltrecht zu kompliziert ist: zu viele Gesetze, zu viele Verfahren, zu viele Formulare. Die Lösung: "Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammengefasst werden." So steht es im Koalitionsvertrag.

Dass ein Entwurf trotzdem nicht Gesetz wird, ist eigentlich nichts Ungewöhnliches; uneigentlich hat das Ende des UGB aber Befremden bei den Abgeordneten im Umweltausschuss hervorgerufen. Horst Meierhofer (FDP) erklärte auf Nachfrage, dass das Verfahren "zumindest an der Bundestagsopposition" völlig vorbeigelaufen sei. "Es ist schade, dass der Föderalismus so missverstanden wird, dass ein Landesminister das parlamentarische Verfahren aushebelt", sagte Meierhofer. Ähnlich äußerte sich auch Matthias Miersch, nachhaltigkeitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. "Da die Regierung keine Vorlage beschlossen hat, konnte das Parlament nicht über das Projekt beraten." Es sei "ein hoch undemokratisches Verfahren", dass Kräfte außerhalb des Parlaments das UGB verhindert hätten, so Miersch. Und auch Lutz Heilmann (Die Linke) sagte im Gespräch: "Wir als Parlament waren immer auf Gerüchte angewiesen. Man hätte mit uns reden sollen." Ähnlich argumentiert auch die umweltpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen: Von den 331 gemachten Kompromissen, die der Minister im Ausschuss erwähnt hat, hätten die Oppositionsparteien keine Kenntnis erhalten. "Wer sich in die nun zu erwartende Diskussion inhaltlich qualifiziert einmischen möchte, muss mit detektivistischem Spürsinn den Knackpunkten eines möglichen Kabinettsbeschluss am 4. März hinterher recherchieren", sagte Sylvia Kotting-Uhl dieser Zeitung.

Geplant ist nun nämlich, dass die unstreitigen Teile als Wasserhaushaltsgesetz und Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg gebracht werden. Da sich der Koalitionsausschuss mit den Einzelgesetzen noch befassen will, geht der Umweltminister davon aus, dass die Entwürfe erst am 4. März im Kabinett beraten werden können. Die Zeit drängt, jedenfalls aus Sicht Gabriels: Ohne diese Einzelgesetze dürfen die Bundesländer ab 1. Januar 2010 vom bis dahin geltenden alten Wasser- und Naturschutzrecht abweichen. Vor einem "föderalen Flickenteppich" warnte in der vergangenen Woche denn auch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer.

Die Dimension des Scheiterns des UGB wird deutlich durch einen kurzem Ausflug in seine Geschichte - er zeigt auch, warum die Arbeit daran häufig mit der am Bürgerlichen Gesetzbuch verglichen werden, das am 1. Januar 1900 nach Jahrzehnten intensiver Planung in Kraft trat.

1990 und 1994 lagen zunächst zwei Professorenentwürfe vor. Diesen folgte 1997 ein Entwurf einer Sachverständigenkommission, der auf den Professorenentwürfen basierte. Auf dieser Grundlage erarbeitete das Umweltministerium 1999 einen Referentenentwurf. Durch die Föderalismusreform I kam weitere Bewegung in das Vorhaben, da dem Bund die Möglichkeit eröffnet wurde, das Umweltrecht in seinen Kerngebieten zu regeln. Abgeschlossen wurde nie.