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Grundeinkommen für jeden

PETITION 52.976 Menschen unterstützen die Idee im Internet

23.02.2009
2023-08-30T11:23:47.7200Z
2 Min

Es ist ein in Artikel 17 des Grundgesetzes festgelegtes Grundrecht: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Seit Herbst des vergangenen Jahres geht das beim Bundestag auch über das Online-Petitionssystem. Hat ein Bürger sein Anliegen auf diesem Wege eingereicht, ist der weitere Ablauf genau geregelt: Wird eine Bürgerbitte als öffentliche Petition akzeptiert, wird sie für sechs Wochen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. Wenn dann in den ersten drei Wochen mindestens 50.000 Unterstützer die Petition unterzeichnen, lädt der Ausschuss den Petenten zu einer öffentlichen Sitzung ein - es sei denn, zwei Drittel der Ausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus.

Fristverlängerung

Ob Susanne Wiest nach Berlin reisen wird, steht demnach noch nicht fest. In ihrer Petition, die am 29. Dezember 2008 veröffentlicht wurde, schlägt sie die Einführung eines Grundeinkommens vor, "um allen Bürgern ein würdevolles Leben zu ermöglichen". Von der Idee, dass der Staat jedem Erwachsenen monatlich 1.500 Euro, jedem Kind 1.000 Euro zahlt, konnte Wiest 52.976 weitere Bürger überzeugen.

Allerdings gelang ihr das nicht in den ersten drei Wochen. Erst in der sechsten Woche war der Ansturm auf die Petition so groß, dass für kurze Zeit sogar der Server des Bundestages lahmgelegt wurde; die Zeichnungsfrist wurde daraufhin um eine Woche verlängert. Im Falle von Wiest hat es also rund sechs Wochen gedauert, bis die 50.000er Marke erreicht war. Dennoch kann sich der Ausschuss entschließen, sie einzuladen. Bis es dazu kommen könnte, wird es wohl noch dauern. "Die Petition geht jetzt erstmal den üblichen Geschäftsgang", sagte die Ausschussvorsitzende Kersten Naumann (Die Linke) dieser Zeitung. Die Obleute würden darüber befinden, ob es zu einer öffentlichen Beratung kommt. "Dazu muss aber zunächst eine Fraktion im Ausschuss eine öffentliche Beratung beantragen. In diesem Fall kann es ja nicht automatisch dazu kommen, weil die Kriterien nicht erfüllt sind", so Naumann. Außerdem holt das Sekretariat des Petitionsausschusses Stellungnahmen von Sachverständigen zum Beispiel der entsprechenden Bundesministerien oder anderer Institutionen ein, die die Idee des Grundeinkommens bewerten. Auf der Grundlage dieser Informationen und gegebenenfalls einer öffentlichen Beratung mit der Petentin Wiest, wird der Ausschuss dann eine Beschlussempfehlung verabschieden, in der er begründet, was mit der Petition weiter passieren soll. Im Plenum stimmen dann die Abgeordneten darüber ab.

Die Entscheidung, ob Wiest ihr Anliegen dem Petitionsausschuss persönlich vortragen kann, liegt nun beim Ausschuss. In dieser Legislaturperiode ist als Termin für eine öffentliche Beratung nur noch der 2. März vorgesehen, für die Causa Wiest ist das zu kurzfristig, noch dazu sei das "Programm für diesen Termin voll", sagte Naumann. Ob noch ein weiterer Termin anberaumt oder die Petition ohne öffentliche Beratung abgeschlossen wird, sei momentan nicht abzusehen.