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Neue Methoden gegenüber NPD nötig

Petitionsausschuss 175.500 Bürger fordern ein Verbot der NPD

09.03.2009
2023-08-30T11:23:48.7200Z
2 Min

Der Ruf nach einem erneuten NPD-Verbotsverfahren sorgt auch im Petitionsausschuss für Kontroversen. Bei einer Sitzung des Ausschusses am 2. März wurde die Forderung der "Vereinigung von Verfolgten des Naziregimes" nach einem NPD-Verbot von den Fraktionen unterschiedlich beurteilt. Für die Petentin argumentierte ihre Vertreterin Cornelia Kehrt, dass die Aussagen der NPD rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich seien. Auch nutze die NPD den Parteienstatus aus, um Geld von einem demokratischen Staat zu beziehen. "Die NPD nutzt die Legalität zum Anschein der Legitimität", warnte Kerth. Die Petition wurde von rund 175.500 Bürgern unterstützt.

Die Unions-Fraktion beurteilte die Erfolgschancen eines erneuten Verbotsverfahrens skeptisch und verwies auf die Gefahr, die NPD dadurch aufzuwerten. Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder forderte daher "cleverere verfahrensrechtliche Methoden". Die SPD-Fraktion mahnte, im Kampf gegen die verfassungsfeindlichen Angriffe Rechtsextremer alle Kräfte aufzuwenden. "Die politischen Bemühungen müssen in jedem Lebensalltag und in allen sozialen Situationen greifen", betonten die Sozialdemokraten.

Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Einsatzes von V-Leuten klare Verhaltenshinweise für ein neues Verbotsverfahren gegeben habe. Die Grünen-Fraktion betonte, dass ein NPD-Verbot nicht alle Ursachen des Rechtsextremismusses beheben könne. Zudem gebe es "auch andere Möglichkeiten, die NPD zu bekämpfen", sagte die Grünen-Parlamentarierin Monika Lazar. So könne sie "wieder aus den Landtagen herausgewählt werden". Die Bundesregierung äußerte sich kritisch zu einem neuerlichen Verbotsverfahren. Es sei "aus fachlicher Sicht nur empfehlenswert, wenn es eine hohe Aussicht auf Erfolg" hätte, sagten Regierungsvertreter. Eine vom Bundestag geforderte Materialsammlung über die NPD hinsichtlich eines neuen Verbotsverfahrens liege dem Parlamentarischen Kontrollgre- mium vor.