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Unfallkosten wieder absetzbar

09.03.2009
2023-08-30T11:23:49.7200Z
1 Min

FINANZEN

Im "Interesse der Rechtssicherheit" wollen die Fraktionen von Union und SPD das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 zur steuerlichen Entfernungspauschale durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzen. Dies geht aus einem von den beiden Fraktionen eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" (16/12099) hervor, der vom Bundestag am 5. März an die Ausschüsse überwiesen wurde. Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei 0,30 Euro je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Verfassungsgericht verworfen.

Wie die Fraktionen erläutern, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, die vorläufige Regelung des Bundesverfassungsgerichts für die Zeit ab 2007 durch eine andere verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen. Mit dem Gesetzentwurf werde die Entfernungspauschale von 2006 weitergeführt. Der Unterschied zur Regelung des Verfassungsgerichts bestehe darin, dass Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch abziehbar sind, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten. Außerdem sind Unfallkosten wieder absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten. Der Rechtszustand von 2006 werde mit der Neuregelung jetzt wiederhergestellt, "ohne eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft damit auszuschließen", schreiben die Fraktionen von Union und SPD in dem Entwurf.

Damit hat sich ein vom Freistaat Bayern im Bundesrat eingebrachter und mit dem Koalitionsentwurf weitgehend identischer Gesetzentwurf wieder erledigt.