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Neues Statut für Abgeordnete

16.03.2009
2023-08-30T11:23:50.7200Z
1 Min

EU-DIÄTEN

Nach der Europawahl werden die Abgeordneten des EU-Parlaments erstmals einheitliche Diäten beziehen. Das regelt das neue Statut der Europa-Abgeordneten, das mit der Wahl in Kraft tritt. Bisher wurden die Parlamentarier wie ihre Kollegen in den jeweiligen nationalen Parlamenten bezahlt. Entsprechend hoch waren die Unterschiede: Während manche Abgeordnete weniger als 1.000 Euro verdienten, bekamen andere über 10.000 Euro.

Mit dem neuen Statut sollen alle EU-Abgeordneten ein Gehalt beziehen, das 38,5 Prozent der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof entspricht. Netto entspricht dies rund 6.000 Euro im Monat. Die Bezüge sollen von der EU direkt bezahlt werden und nicht wie bisher von den Mitgliedstaaten. Zu den Diäten kommen unter anderem Vergütungen für Büro- und Reisekosten sowie Tagegelder für Unterkunft und Verpflegung in Brüssel und Straßburg. Außerdem können die Abgeordneten Mitarbeiter beschäftigen, für die das Parlament bis zu einer Höhe von 16.914 Euro aufkommt. Die Regeln für die Beschäftigung von Assistenten wurden Ende 2008 ebenfalls reformiert: Danach sollen sie künftig zum Beispiel Sozialleistungen erhalten, die denen von EU-Beamten entsprechen.