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Kurz notiert

23.03.2009
2023-08-30T11:23:50.7200Z
6 Min

Gesetzentwurf der Gruppe Singhammer (16/11106)

Mit dem Gesetzentwurf wollen 219 Abgeordneten um Johannes Singhammer (CSU) eine Verbesserung der Beratung von Schwangeren nach einer Pränataldiagnostik erreichen. Ergeben die Untersuchungen eine wahrscheinliche Behinderung des Kindes, soll der Arzt verpflichtet werden, über die medizinischen und psychosozialen Aspekte zu beraten. Er muss auch auf den Anspruch auf Hilfe durch psychosoziale Beratungsstellen hinweisen. Zwischen Beratung und Feststellung der Indikation müssten mindestens drei Tage liegen. Der Arzt hat die Beratung zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Das Bußgeld für einen zuwider handelnden Arzt soll auf 10.000 Euro angehoben werden. Zudem soll die Statistik über Abtreibungen erweitert werden.

Gesetzentwurf der Gruppe Griese (16/11347)

Die 52 Abgeordneten um Kerstin Griese (SPD) wollen den behandelnden Arzt ebenfalls zu einer medizinischen und psychosozialen Beratung nach einer Pränataldiagnostik mit negativem Ergebnis verpflichten. Der Arzt soll auf weitere Beratungsmöglichkeiten hinweisen und den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden vermitteln. Wert legen die Abgeordneten ebenfalls auf die Drei-Tages-Frist. Im Unterschied zur Gruppe Singhammer wollen sie nicht die Statistik erweitern.

Gesetzentwurf der Gruppe Lenke (16/11330)

Im Gesetzentwurf der 37 Parlamentarier um die FDP-Abgeordnete Ina Lenke heißt es, nach dem Hinweis auf eine Erkrankung des Kindes habe der Arzt "die Schwangere medizinisch zu beraten und dafür Sorge zu tragen, dass ihr ein Angebot der psychosozialen Beratung gemacht wird. Der Arzt soll darauf hinwirken, dass die Schwangere dieses Beratungsangebot wahrnimmt". Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll in ihren Materialien zur Pränataldiagnostik verstärkt über ein Leben mit einem behinderten Kind informieren.

Antrag der Gruppe Humme (16/11342)

Mehr als 140 Abgeordnete um Christel Humme (SPD) setzen sich für eine Verbesserung der ärztlichen Beratung ohne Änderung des Gesetzes ein. Sie fordern eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien und des Mutterpasses hinsichtlich der medizinischen und psychosozialen Aufklärung sowohl vor als auch nach pränatalen Untersuchungen. Auch sollen die Schwangeren ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen werden, auf vorgeburtliche Untersuchungen des Kindes verzichten zu dürfen.

Antrag der Gruppe Tackmann (16/11377)

50 Abgeordnete um Kirsten Tackmann (Die Linke) wollen eine Überarbeitung des Mutterpasses erwirken. Das Beratungsangebot vor und nach vorgeburtlichen Untersuchungen solle auch Informationen über die Genauigkeit der Diagnosen, die Methoden eines Schwangerschaftsabbruches und das Leben mit einem behinderten Kind enthalten. "Eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, ist zu jedem Zeitpunkt eine Entscheidung der Frau", heißt es.

Höchstsatz bei Geldstrafen auf 30.000 Euro angehoben

Der Bundestag hat am 19. März den Höchstsatz bei Geldstrafen von 5.000 Euro auf 30.000 Euro täglich angehoben. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso dafür wie FDP und Grüne. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Der Rechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung (16/12143) vorgelegt. Um materielle Gerechtigkeit zu schaffen, seien Täter mit sehr hohen Einkünften angemessen zu erfassen, so die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Sie hatte ursprünglich 20.000 Euro als Höchstbetrag vorgesehen. Diese Grenze wurde im Gesetzgebungsverfahren angehoben. bob

Bericht zum Stand

der Engagementpolitik

Die Bundesregierung wird aufgefordert künftig einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zur Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vorzulegen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (16/11774) hat der Bundestag am 19. März angenommen. Inhalt des geforderten Berichts soll der Stand der Engagementpolitik einschließlich der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements sein. Noch in dieser Legislaturperiode, so fordert es der Antrag, muss die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um künftig einen solchen Bericht vorlegen zu können.

Liberale fordern Reform des Insolvenzplanrechts

Das Insolvenzplanrecht ist so auszugestalten, dass es erforderlichenfalls auch einen Eingriff in Aktionärs- oder Gesellschafterstellungen ermöglicht. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/12285), den der Bundestag am 20. März in den Rechtsaussschuss überwiesen hat. Das Insolvenzplanrecht biete jetzt schon die Chance zur "schnellen und konsequenten Sanierung eines notleidenden Unternehmens". Es stelle somit ein sehr effektives Mittel zu Unternehmensrestrukturierung dar. Der Weg der Enteignung verkenne demgegenüber die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten einer "ordnungspolitisch vertretbaren und den Steuerzahler gering belastenden Lösung". Die Fraktion spricht sich ferner dafür aus, in einem Gesetzentwurf Korrekturen des Insolvenzplanrechts vorzunehmen, um durchgreifende Sanierungen zu ermöglichen, ohne dass die Insolvenz auf die Unternehmenstöchter durchschlage.

Linke: Anhebung des Rentenalters zurücknehmen

Die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre soll umgehend zurückgenommen werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (16/12295), den der Bundestag am 20. März zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen hat. Die Anhebung des Rentenalters sei "sozialpolitisch unverantwortlich" und "arbeitsmarktpolitisch widersinnig", heißt es in der Begründung.

Bescheinigter Regelverstoß

Dem SPD-Abgeordneten Volker Kröning ist vom Präsidium des Bundestages ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments bescheinigt worden. Wie aus einer Unterrichtung (16/12194) hervorgeht, stellte das Gremium am 4. März klar, dass Kröning es versäumt habe, gegenüber Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) für die Jahre 2006 und 2007 jeweils die genauen Bruttobeträge unter Zuordnung zu einzelnen Vertrags- und Mandatsverhältnissen anzuzeigen. Stattdessen hatte er je Kalenderjahr lediglich pauschal eine festgelegte Stufe seines Einkommens angegeben. Das Verfahren wird in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages geregelt.

Anträge zur elektronischen Gesundheitskarte

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen. So müsse die kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein", fordert die Fraktion in einem Antrag (16/12289), den der Bundestag am 19. März in erster Lesung beraten hat. Gleichzeitig haben die Abgeordneten einen FDP-Antrag diskutiert, der ein Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte fordert. Die Liberalen lehnen das bisherige Konzept der elektronischen Gesundheitskarte als "unzureichend" ab. Ihrer Ansicht nach müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind.

Mehr Sicherheit bei Medizinprodukten

Die Patientensicherheit bei der Anwendung von Medizinprodukten wie etwa Kathetern soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter verbessert werden. Nach ihrem Gesetzentwurf (16/12258) zur "Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften" sollen die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten angeglichen und die Zuständigkeiten künftig im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zentralisiert werden. Voraussetzung für eine klinische Prüfung soll die Genehmigung durch eine Bundesoberbehörde sowie eine zustimmende Bewertung der Ethik-Kommission sein. Der Gesetzentwurf wurde am 19. März an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Keine Frage nach Religionszugehörigkeit

Bei der Haushaltsbefragung zur Volkszählung 2011 soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht die Religionszugehörigkeit abgefragt werden. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung zu einer Bundesrats-Forderung hervor. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf "zur Anordnung des Zensus 2011" (16/12119) dafür plädiert, bei der stichprobenartigen Haushaltsbefragung auch die Religionszugehörigkeit als Erhebungsmerkmal vorzusehen. Nach dem Gesetzentwurf, mit dem sich das Bundestagsplenum am 19. März erstmals befasste, soll die Volkszählung "im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister" erfolgen statt über eine Befragung aller Einwohner.

Anwendungsverbot für bedenkliche Arzneimittel

Die Bundesregierung will mit einem Anwendungsverbot für bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitslücken schließen. Ihr Gesetzentwurf zur "Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" (16/12256), den das Plenum am 19. März in erster Lesung behandelte, sieht zudem ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vor. Ferner sollen ergänzende Regelungen unter anderem zu Wahltarifen zum Krankengeld aufgenommen werden. So soll bestimmten Personengruppen als zusätzliche Option neben den Wahltarifen ermöglicht werden, gegen Zahlung des allgemeinen anstelle des ermäßigten Beitragssatzes wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll zudem die Grundlage dafür geschaffen werden, dass das Umweltbundesamt künftig für bestimmte Amtshandlungen im Trinkwasserbereich Gebühren erheben kann.