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Reform des Bilanzrechts

23.03.2009
2023-08-30T11:23:50.7200Z
1 Min

RECHT

Mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP-Fraktion hat der Rechtsausschuss am 18. März den Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (16/10067) in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am 26. März verabschiedet werden. Es sieht unter anderem vor, dass Aktien zukünftig zu ihrem Zeitwert bilanziert werden sollen, allerdings nur solche im Besitz von Banken.

Die SPD-Fraktion sagte, alle Fraktionen teilten das Ziel, Einzelhandelskaufleute von Bilanzierungspflichten zu entlasten und die Schwellenwerte anzuheben, ab der Unternehmen ausführliche Informationspflichten haben. Die neuen Regelungen zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften berücksichtigten die Erkenntnisse aus der Finanzkrise.

Die FDP-Fraktion begrüßte insbesondere die Änderungen hinsichtlich der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis. Dadurch werde es Unternehmen erschwert, die Risiken aus den Bilanzen in Tochterunternehmen auszulagern.

Die Grünen-Fraktion kritisierte, dass Banken in Zukunft Aktien in ihren Bilanzen zum aktuellen Marktwert aufführen sollten. Die Absicherung des "Aktienrisikos" sei unzureichend, weil die dafür bestimmten Rückstellungen auf das Stammkapital der Banken abgerechnet würden und auch dazu dienten, neue Kredite abzusichern. Die Linke bemängelte ebenfalls die "doppelte Risikobelastung" der Rückstellungen, die das Aktienrisiko absichern sollen.

Die Unionsfraktion nannte es dagegen absurd, von den Banken die Vergabe von Krediten zu fordern und ihnen zugleich verbieten zu wollen, die Rückstellung zur Absicherung des Aktienrisikos auf das Stammkapital anzurechnen. Die Modernisierung des Bilanzrechts sei eine wichtige Reform der aktuellen Legislaturperiode.