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Ausdrückliche Einwilligung

30.03.2009
2023-08-30T11:23:51.7200Z
1 Min

INNERES

Versandhandel und Zeitschriftenverleger sehen durch die geplante Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs den Bestand ihrer Branchen gefährdet. Für den Versandhandel sei die "addressierte Werbung" unverzichtbar, sagte Rolf Schäfer vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels während einer öffentlichen Expertenanhörung des Innenausschusses am 23. März. Als "massiven Schlag gegen die Pressevielfalt" bezeichnete Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger den seiner Ansicht nach "verfehlten Richtungswechsel".

Ein von beiden Wirtschaftsvertretern kritisierter Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/12011) sieht vor, die bisherige Widerspruchs-Regelung (Opt-Out-Verfahren) durch eine Einwilligungs-Regelung (Opt-In-Verfahren) zu ersetzen. Die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung solle künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Bisher muss der Verbraucher einer solchen Verwendung widersprechen.

Daten- und Verbraucherschützer begrüßten die geplante Neuregelung. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht in der Einführung des Opt-In-Verfahrens das "richtige Signal", um das Selbstbestimmungsrecht der Bürger in der Privatwirtschaft zu stärken. Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete die Kritik der Wirtschaftsverbände als "überzogen". Werbung werde auch nach dem Wegfall des Listenprivilegs weiterhin möglich sein. Tausch sieht mit der Festschreibung des Opt-In-Verfahrens eine jahrelange Forderung der Verbraucherzentralen umgesetzt.