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Kurz notiert

30.03.2009
2023-08-30T11:23:52.7200Z
2 Min

Doppelsteuerabkommen verlängert

Das von der deutschen Seite zum 1. Januar 2008 gekündigte Abkommen mit Österreich zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer wird rückwirkend um ein halbes Jahr verlängert. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes "zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist" (16/12236) vor. Der Gesetzentwurf wurde am 26. März an die Ausschüsse überwiesen. Hintergrund ist, dass die Erbschaftsteuer in Österreich nicht schon Ende 2007, sondern erst zum 31. Juli 2008 außer Kraft getreten ist. Aufgrund des abkommenslosen Zustandes habe die Möglichkeit der Doppelbesteuerung bestanden. Diese könne durch rückwirkende Verlängerung des Abkommens vermieden werden.

Haie unverändert geschützt

Der Bundestag hat am 26. März mit den Stimmen der Koalition einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12290, 16/12458) mit dem Ziel, den europäischen Haischutz zu stärken, abgelehnt. Die Grünen hatten darin die Bundesregierung aufgefordert, sich für die zügige Konkretisierung und Umsetzung der Ziele des EU-Haifischaktionsplans einzusetzen. Angesichts der Dezimierung der Haifisch-Bestände sei ein besonderer Schutz - insbesondere der bereits gefährdeten Arten - dringend erforderlich, hatten die Abgeordneten angemahnt.

Neue Regeln für Beförderung gefährlicher Güter

Die Beförderung gefährlicher Güter ist neu geregelt. Dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (16/12118, 16/12451) stimmte der Bundestag am 26. März zu. Danach gibt es unter anderem Änderungen im Bereich der europäischen Binnenwasserstraßen und bei den verkehrsträgerspezifischen Umschließungen für die Beförderung gefährlicher Güter.

Freihäfen im Emden und Kiel aufgehoben

Die Freihäfen in Emden und Kiel werden aufgehoben. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/12228) stimmte das Plenum (16/12454) am 26. März zu. Im Freihafen Emden sind laut Regierung in den letzten Jahren nur noch Gemeinschaftswaren gelagert und umgeschlagen worden. Das sind Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen. Im Freihafen Kiel werden Nichtgemeinschaftswaren nur noch in begrenztem Umfang umgeschlagen.