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Aus Plenum und Ausschüssen : Höchstkosten bei 0180-Nummern werden gesenkt

30.03.2009
2023-08-30T11:23:52.7200Z
2 Min

WIRTSCHAFT

Betreiber von 0180-Telefonnummern müssen künftig für Handy-Nutzer angeben, wie hoch die Kosten für die Nutzung dieses Dienstes sind. Dies sieht das vom Bundestag am 26. März mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (16/10731, 16/12405) vor. Die FDP-Fraktion lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich der Stimme.

Bislang müssen die Firmen nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen hinweisen. Die 0180-Rufnummern seien darauf angelegt, dass sich der Anrufer und der Angerufene die Kosten teilen. Tatsächlich werde eine solche Kostenteilung aber nicht praktiziert, schreibt die Bundesregierung im Gesetzentwurf. Der Preis für Anrufe bei diesen Service-Diensten wird aus Festnetzen auf höchstens 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf begrenzt. Von Handys betragen die Sätze 0,42 Euro pro Minute beziehungsweise 0,60 Euro pro Anruf. Im Regierungsentwurf war zunächst eine Höchstgrenze für Anrufe von Handys bei 0180-Nummern von 0,28 Euro pro Minute beziehungsweise 0,40 Euro pro Anruf enthalten gewesen. Die Beträge wurden im Laufe der Ausschussberatungen erhöht.

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrer Forderung (16/12456), generell auf die Festschreibung von Preishöchstgrenzen bei Anrufen zu verzichten. Die Festschreibungen seien wirtschaftspolitisch destruktiv und sozialpolitisch unbegründet. Der Wettbewerb im Endkundenmarkt sei nach Ansicht der Monopolkommission so weit fortgeschritten, dass jetzt die Option einer Deregulierung auf der Tagesordnung stehe. Außerdem beklagte die FDP-Fraktion zusätzliche Bürokratie durch das Gesetz.

Neben der Kostenangabe sieht das Gesetz außerdem vor, dass Telefonkunden, die eine automatische Betreibervorwahl (Preselection) eingerichtet haben, vor für sie nachteiligen Vertragsänderungen geschützt werden. Künftig sollen die Kunden einer Vertragsänderung schriftlich zustimmen müssen, damit es nicht zu überraschenden Tarifänderungen kommen kann. Bisher sei es möglich gewesen, die Bedingungen bei Preselection zu ändern, ohne dass der Kunde dies gewollt hätte.