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Grenzen der Mitgestaltung

direkte demokratie Möglichkeiten nur auf Länderebene

06.04.2009
2023-08-30T11:23:53.7200Z
2 Min

Immer wenn die Wahlbeteiligung gerade wieder niedrig war, wird er laut: Der Ruf nach mehr direkter Demokratie. Aus bloßen Zuschauern würden so aktive Mitgestalter des politischen Lebens, sind Befürworter des Modells überzeugt - damit läge die Souveränität im Staat wirklich beim Volk.

Momentan gibt es auf der Welt keinen Staat, der dem Idealtypus der direkten Demokratie entspricht. Auch die Schweiz, die als Beispiel für die direkte Demokratie gilt, tut dies nur eingeschränkt, da es auch dort gewählte Repräsentanten gibt, die als Volksvertreter Entscheidungen treffen.

In Dänemark, Frankreich, Irland und Italien kommt es häufig zu Referenden, während etwa Israel, Japan und die Niederlande darauf verzichten.

Schlechte Erfahrungen

Die Bundesrepublik ist klar eine repräsentative Demokratie, deshalb sind die Möglichkeiten der Bürger, direkt über politische Fragen abzustimmen, sehr beschränkt. Das Grundgesetz weist die Gesetzesinitiative ausschließlich dem Bundestag, der Regierung oder dem Bundesrat zu. Die schlechten Erfahrungen mit Volksabstimmungen in Weimar hatten dazu geführt, dass viele Verfassungsrechtler und Politiker die Überzeugung des ersten deutschen Bundespräsident Theodor Heuss teilten: Volksabstimmungen seien eine "Prämie für jeden Demagogen".

Auch wenn die "prononciert anti-plebiszitäre Lesart des Grundgesetzes" nach Ansicht des Bonner Politikwissenschaftlers Frank Decker eine prinzipielle Zulässigkeit von Volksabstimmungen nicht ausschließt, können Bürger bislang lediglich auf Ebene der Länder und Kommunen direkt mitbestimmen. Ein rot-grüner Gesetzentwurf zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene erreichte 2002 zwar eine Mehrheit im Bundestag, scheiterte aber an der Zwei-Drittel-Mehrheit, die für Grundgesetzänderungen nötig ist.

Gestaffelte Volksgesetzgebung

Die Verfassungen aller Bundesländer sehen Möglichkeiten für Volksgesetzgebungen vor, wenn auch in je unterschiedlicher Ausgestaltung. So müssen etwa in Sachsen 40.000 Stimmberechtigte zusammenkommen, damit ein Antrag auf Zulassung zum Volksbegehren erfolgreich ist, während es in Nordrhein-Westfalen nur 3.000 sind. Die Volksgesetzgebung ist dabei gestaffelt: Es beginnt mit der Volksinitiative, auf die ein Volksbegehren und schließlich ein Volksentscheid folgt. Auf Ebene der Gemeinden ist das Verfahren in der Regel zweistufig - mit den Instrumenten Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Dass die Möglichkeiten der Mitbestimmung in naher Zukunft auch auf die Bundesebene ausgeweitet werden, ist unwahrscheinlich: Erst im Februar lehnte der Innenausschuss des Bundestags Anträge von Grünen und Linken zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene ab.