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FÜNF FRAGEN ZUM: DATENSCHUTZ

27.04.2009
2023-08-30T11:23:54.7200Z
2 Min

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dringt in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht darauf, die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zuzulassen. Teilen Sie diese Forderung?

Ja, uneingeschränkt. Bündnis 90/Die Grünen fordert das seit langem. Es muss das Prinzip gelten: "Meine Daten gehören mir." Persönliche Daten sind keine Handelsware, die in den Besitz des erhebenden Unternehmens übergeht.

Auch die Bundesregierung sieht in einem Gesetzentwurf eine Einwilligungs-Regelung vor. Wird das Gesetz noch vor der Bundestagswahl beschlossen?

Die Frage geht besser an die heillos zerstrittene Große Koalition. Wir erwarten, dass diese den Datenschutz noch in dieser Legislaturperiode verbessert. Bundesinnenminister Schäuble steht in der Verantwortung, seinen Gesetzentwurf durch den Bundestag zu bringen. Offensichtlich hat er hierfür keine Mehrheit in seiner eigenen Partei. Enttäuscht sind wir auch von der zögerlichen Haltung der SPD.

Versandhandel und Zeitschriftenverleger sehen bei der Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs den Bestand ihrer Branchen gefährdet. Schaar beklagt dagegen massiven Lobby-Druck zur Rettung des Privilegs.

Wir warnen ausdrücklich davor, sich der Lobby zu beugen und den Regierungsentwurf zu verwässern. Datenschutz gilt auch für die Privatwirtschaft. Wir gehen davon aus, dass Kunden auf freiwilliger Basis weiter in die Nutzung ihrer Daten einwilligen. Wer das aber nicht will, muss seine Daten zuverlässig schützen können.

Schaar will zudem eine Festlegung, dass Daten, die für ein Arbeitsverhältnis erhoben werden, grundsätzlich nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Welche Chance geben Sie dieser Forderung?

Das Volkszählungsurteil von 1983 und das Bundesdatenschutzgesetz sehen eine klare Zweckbindung bei Erhebung und Verwendung persönlicher Daten vor. Daher dürfen personenbezogene Arbeitnehmer-Daten nur zur Personalverwaltung genutzt werden. Dennoch besteht hier große Rechtsunsicherheit. Der Datenschutz am Arbeitsplatz muss gestärkt werden.

Welche Datenschutz-Aufgaben sind noch vordringlich?

Wir brauchen eine grundlegende Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes und dringend ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Auch dürfen wir den staatlichen Bereich nicht außer Acht lassen. Die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung müssen auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden. Datenschutz bleibt auch in der kommenden Legislaturperiode eine Kernaufgabe der Bürgerrechtspolitik.

Die Fragen stellte

Helmut Stoltenberg.