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Kurz notiert

27.04.2009
2023-08-30T11:23:54.7200Z
2 Min

EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt weiter nur eingeschränkt

FDP und Grüne sind mit Vorschlägen gescheitert, die Beschränkung der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland aufzuheben. Ihre Anträge wurden am 23. April im Bundestag abgelehnt. Die Grünen hatten gefordert (16/10237), die volle Freizügigkeit für Beschäftigte aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten zum 1. Mai 2009 herzustellen. Die Entscheidung der Regierung, die Übergangsfrist zu verlängern, sorge dafür, dass Deutschland im Wettbewerb um die besten Köpfe außen vor bleibe. Die FDP (16/10310) betonte, die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei eine grundlegende Säule des Gemeinsamen Marktes.

Weiterhin Kürzungen bei künstlicher Befruchtung

Die seit 2004 geltenden Einschränkungen bei der Kostenübernahme für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden nicht zurückgenommen. Der Bundestag lehnte am 23. April einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (16/11663) ab. Die Fraktion hatte argumentiert, dass Betroffene durch die Kürzungen oft aus finanziellen Gründen an einer künstlichen Befruchtung gehindert würden.

Keine Entschädigung für mit HCV infizierte Bluter

Linksfraktion und Grüne sind mit Vorstößen zur Entschädigung von Blutern gescheitert, die durch Blutprodukte mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert wurden. Der Bundestag lehnte am 23. April Anträge beider Fraktionen ab. Die Linke hatte in ihrer Vorlage (16/11685) betont, eine Entschädigungsregelung für Bluter, die sich in den 1980-er Jahren mit HCV infizierten, sei "aufgrund schuldhafter Versäumnisse des Bundes, der Pharmaindustrie, der Blutspendedienste und der Behandler überfällig". Nach dem Grünen-Antrag (16/10879) sollte sich die Entschädigung an dem HIV-Hilfegesetz orientieren, weil die HCV-Infektionen eine "nahezu identische Ursache" hätten, nämlich eine unzureichende behördliche Reaktion auf das Risiko von Virusinfektionen durch Blutprodukte.

Schutz für behinderte Frauen

Behinderte Frauen und Mädchen sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Einen Antrag der Koalitionsfraktionen (16/11775) verabschiedete der Bundestag am 23. April. Die Betroffenen sollen über mögliche Formen sexueller Übergriffe aufgeklärt und Betreuer für mögliche Symptome sensibilisiert werden. Hintergrund des Antrags war unter anderem das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von Dezember 2006.