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Sitzungsstörer ausschließen

02.06.2009
2023-08-30T11:23:57.7200Z
1 Min

Bundestag

Mehrere Störungen während Plenarsitzungen haben den Ältestenrat veranlasst, über eine Ergänzung der Geschäftsordnung nachzudenken. Der Geschäftsordnungsausschuss hat nun einen Lösungsvorschlag vorgelegt, über den der Bundestag voraussichtlich noch vor der Sommerpause abstimmen wird.

Derzeit kann ein Mitglied des Bundestages lediglich während der laufenden Sitzung vom amtierenden Präsidenten ausgeschlossen werden. Diese Regelung wird als unzureichend bezeichnet, weil in der Vergangenheit insbesondere bei komplexen Sachlagen nicht alle Details sofort feststellbar waren, beispielsweise wenn mehrere Störer beteiligt waren, die erst nach einer Auswertung von Fernsehbildern festgestellt werden konnten.

Der Geschäftsordnungsausschuss regt daher an, einen Sitzungsausschluss künftig "auch nachträglich, spätestens in der auf die gröbliche Verletzung der Ordnung folgende Sitzung" aussprechen zu können. Voraussetzung hierfür soll sein, dass der Präsident "während der Sitzung eine Verletzung der Ordnung ausdrücklich feststellt und sich einen nachträglichen Sitzungsausschluss vorbehält". Zuletzt hatten Mitglieder der Linksfraktion am 26. März während der Debatte zum NATO-Gipfel Transparente und Fahnen hochgehalten. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erteilte daraufhin einen Ordnungsruf und betonte: "Diese Mätzchen haben mit Parlamentarismus überhaupt nichts zu tun."