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Lehren aus Winnenden

WAFFENRECHT Nach dem Massaker vom 11. März verschärft der Bundestag die gesetzlichen Bestimmungen. Manchen Kritikern gehen die Neuregelungen zu weit - anderen…

22.06.2009
2023-08-30T11:23:59.7200Z
4 Min

Nicht jeder Sachverständigen-Auftritt bei einer Anhörung im Bundestag verläuft so respektheischend und eindrucksvoll wie der von Gisela Mayer am 15. Juni im Innenausschuss: Sachlich und beherrscht begründete sie ihre Forderungen zur Reform des Waffenrechts, etwa nach einem Verbot großkalibriger Kurzwaffen im Sportbereich - dabei wäre ihr wohl mehr als jedem anderen Experten Emotionalität, ja Verzweiflung oder Wut zugestanden worden. Gerade einmal drei Monate ist es her, dass Gisela Mayer bei dem Amoklauf in Winnenden ihre Tochter Nina, Referendarin an der Albertville-Realschule, verloren hat. Dennoch gestattet sich die Pressesprecherin des nach dem Amoklauf gegründeten Aktionsbündnisses betroffener Eltern erst am Ende ihres Statements ein etwas persönlicheres Wort, als sie mahnt, bei der Novelle nicht zu vergessen, "was wir in die Waagschale werfen: zum einen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum anderen das Recht auf freie Ausübung einer Sportart. Eine Gesellschaft, die nicht mehr weiß, wie sie sich an einer solchen Stelle zu entscheiden hat, ist auf dem Weg, sich selbst aufzugeben."

Neuer Straftatbestand

Nur drei Tage später, am 18. Juni, beschloss der Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion, als Reaktion auf den Amoklauf das Waffenrecht zu verschärfen: Danach wird unter anderem die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre angehoben, und Behörden sollen verdachtsunabhängig die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in den Räumlichkeiten von Schusswaffen-Besitzern überprüfen können. Vorsätzliche Verstöße gegen diese Vorschriften, durch die etwa Kinder an die Waffe gelangen könnten, werden von einer Ordnungswidrigkeit zu einem Straftatbestand aufgewertet. Zugleich wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Inhabers "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" dürfen. Dennoch soll es nicht folgenlos bleiben, wenn der Zutritt zum Aufbewahrungsort aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert wird, da dann die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen werden kann.

Amnestie bis Jahresende

Zu den weiteren Neuregelungen gehören unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012 sowie eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung, um Besitzern illegaler Waffen einen Anreiz zu geben, diese abzugeben. Damit die Novelle noch in der ablaufenden Legislaturperiode verabschiedet werden konnte, hatte die Koalition ihre jetzt beschlossenen Vorschläge als Änderungsantrag zu einem Regierungsentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (16/12597; 16/13423) eingebracht.

Die in der Debatte auch von der Grünen-Innenexpertin Silke Stokar von Neuforn bekräftigte Forderung, großkalibrige Kurzwaffen nicht länger als Sportwaffen zuzulassen, fand dabei keine Berücksichtigung, obgleich ihre SPD-Kollegin Gabriele Fograscher ausdrücklich betonte, dass sich ihre Fraktion ein solches Verbot hätte vorstellen können. Für den CDU-Parlamentarier Reinhard Grindel dagegen würde die Abschaffung des Sportschießens mit Großkalibern ebenso wie eine zentrale Lagerung von Waffen "nur zu Scheinsicherheit" führen. Zur Begründung verwies er auf den Vierfachmord an einer Familie in Eislingen, der wenige Wochen nach dem Amoklauf mit einer aus dem örtlichen Schützenhaus gestohlenen Kleinkaliberwaffe begangen worden sei.

Die Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke dagegen "kann nicht einsehen, warum jemand im Haushalt Waffen haben sollte". Mit einem Verbot von Schusswaffen in Privathaushalten würde dafür gesorgt, "dass Waffen nicht mehr so leicht zugänglich sind", begründete sie einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion (16/12395), der ebenso wie eine Grünen-Vorlage mit gleicher Stoßrichtung (16/12477) abgelehnt wurde. Ähnlich wie Grindel warnte Fograscher in diesem Zusammenhang vor neuen Sicherheitsrisiken, wenn Waffen und Munition in Privatbesitz verboten und zentral gelagert würden. Die Ansammlung vieler Waffen und von viel Munition an einem Ort sei "trotz bester Sicherung ein Anreiz für Straftäter, an Schusswaffen zu kommen".

Zweifel an Kontrollen

Stokar von Neuforn beklagte dagegen, durch die Koalitionsvorlage werde der Waffenbestand in Privathaushalten um keine einzige Waffe reduziert. Und Jelpke äußerte unter Verweis auf die Zahl von drei Millionen bis fünf Millionen Menschen mit einer Erlaubnis zum Waffenbesitz Zweifel an den vorgesehenen Kontrollen, da Experten "selbst Stichproben angesichts der Personalnot für nicht durchführbar" hielten.

Der FDP-Parlamentarier Hartfrid Wolff mahnte, regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen bedürften einer "personell und gegebenenfalls auch materiell besser ausgestatteten zuständigen Behörde". Zugleich forderte er nachdrücklich, den illegalen Schusswaffenbesitz deutlich einzudämmen. Ein Gesetzentwurf seiner Fraktion (16/12663), der dazu ebenfalls eine straffreie Abgabe illegaler Waffen bis Jahresende vorsah, wurde indes abgelehnt. Daneben hielt der FDP-Politiker das Waffenrecht für "kaum geeignet" zur Verhinderung von Amokläufen und warnte vor einem "Generalverdacht gegen Sportschützen, Waffensammler und Jäger". Nicht zuerst die Waffe sei das Problem, "sondern der Mensch, der sie einsetzt". Helmut Stoltenberg