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Kurz notiert

22.06.2009
2023-08-30T11:24:00.7200Z
3 Min

Geothermische Anlagen

sollen mehr Strom liefern

Die Bundesregierung plant bis zum Jahr 2020 insgesamt 1,8 Milliarden Kilowattstunden Strom und 8,2 Milliarden Kilowattstunden Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie zu erzeugen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Förderung, Erschließung und geothermische Strom- und Wärmeerzeugung (16/13128) hervor. Danach soll die Geothermie in beiden Bereichen "langfristig eine wichtige Rolle" spielen. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Technologie- und Marktentwicklung in diesem Bereich jedoch erheblich langsamer erfolgt als dies ursprünglich in dem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung im Jahr 2003 prognostiziert worden war. Seit diesem Zeitraum seien in Deutschland drei Geothermieprojekte zur Strom- und Wärmeerzeugung und zehn Geothermieheizwerke in Betrieb genommen worden.

Exportschlager Umwelt

Mit einem Exportvolumen von 56 Milliarden Euro - einem Marktanteil von 16,1 Prozent - zählte Deutschland 2006 zu den Weltmarktführern im Bereich der Umwelttechnologien. Diese Zahl geht aus dem Masterplan Umwelttechnologien hervor, den die Bundesregierung in einer Unterrichtung (16/11322) vorgelegt hat. Mit der Hightech-Strategie verfolgt sie nach eigenen Angaben das Ziel, "integrierte Konzepte für die Innovationspolitik in Deutschland zu entwickeln". Der Masterplan solle aufzeigen, wie neue Technologien in Zukunft sowohl ökologisch als auch ökonomisch gestaltet werden können.

Grüne wollen freien Zugang zu Seen in Ostdeutschland

In einem Antrag (16/12994) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Privatisierung von Gewässern aus dem Vermögen der ehemaligen DDR neu zu regeln. Danach sollen Seen im Besitz der öffentlichen Hand belassen werden, "wenn der Gemeinwohlnutzen der Gewässer unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für Ökologie, Landschaftswasserhaushalt, Naherholung und Naturtourismus überwiegt", schreiben die Abgeordneten. Der offene Zugang zu Seen werde durch Privatisierungsbemühungen von Bund und Ländern gefährdet, kritisiert die Fraktion.

Linksfraktion fordert

Zinsgrenze beim »Dispo«

Die Linksfraktion will die Höhe der Zinsen für Dispositionskredite gesetzlich begrenzen. Dies sieht ein von der Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Begrenzung des Zinssatzes bei Überziehungskrediten (16/12304) vor. Darin heißt es, der Leitzinssatz sei seit September 2008 um 2,75 Prozentpunkte gesunken. Die Banken hätten die Zinssenkung aber nicht an ihre Kunden weitergegeben. So sei der durchschnittliche Zinssatz für Überziehungskredite von September 2008 bis Januar 2009 lediglich von 11,98 auf 11,42 Prozent gesunken. Im Vergleich zu anderen Krediten seien die Zinsen für Überziehungskredite damit außerordentlich hoch. Die Linksfraktion will im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Zinshöchstgrenze festlegen, die fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen soll.

Bauforderungen gesichert

Um Liquiditätsengpässe in der Bauwirtschaft zu vermeiden, hat der Bundestag am 18. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Sicherung der Bauforderungen (16/13345) in der vom Bauausschuss geänderten Fassung (16/13415) verabschiedet. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Gelder, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Baugeldempfängers für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in seinem Geschäftsbetrieb verbleiben, also für Baumaßnahmen verwendet werden. Nicht mehr erforderlich soll die separate Zweckbindung in einzelne konkrete Baumaßnahmen sein.

Mehr Daten bei Rindfleisch

Bei der Rindfleischetikettierung sollen künftig alle Marktteilnehmer im Rahmen der Vermarktung bestimmte Verkehrsbezeichnungen verwenden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (16/13112), mit dem eine EG-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden soll., stimmte der Bundestag am 18. Juni zu (13374). Um das Rindfleisch besser rückverfolgen zu können, sollen die bestehenden Datenübermittlungspflichten für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse auf Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern ausgedehnt werden.

Neues Weingesetz

Das Weingesetz ist geändert. Einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/13158) stimmte der Bundestag am 18. Juni zu (16/13420) Damit wird eine EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in nationales Recht umgesetzt. Die neue gemeinsame Marktorganisation sieht vor allem Änderungen bei der Bezeichnung von Weinen vor. So umfasst zukünftig der Begriff Qualitätswein die Qualitäts- und Prädikatweine bestimmter Anbaugebiete, die als "geschützte Ursprungsbezeichnung" charakterisiert sind.

Stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen) (16/13115) hat der Bundestag am 18. Juni zugestimmt (16/13401). Das Aarhus-Übereinkommen wird um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung etwa bei Entscheidungen über die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ergänzt.