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Kurz notiert

06.07.2009
2023-08-30T11:24:01.7200Z
7 Min

Die Linke scheitert mit Antrag zum Schonvermögen

Die Fraktion Die Linke ist mit ihrem Antrag (16/5457) gescheitert, die sogenannten Schonvermögen zur Altersvorsorge bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu erhöhen. Die Fraktion hatte verlangt, dass die Freibeträge bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr, höchstens bis 45.000 Euro erhöht werden sollen. Dies hätte eine Anhebung je vollendetem Lebensjahr um bis zu 450 Euro und des maximalen Freibetrags für die Altersvorsorge um bis zu 29.250 Euro bedeutet. Diesen Vorschlag lehnte der Bundestag am 2. Juli mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU ab. FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Kein Moratorium für neue Gesundheitskarte

FDP und Grüne haben im Bundestag keine Mehrheit für Vorlagen zum Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte gefunden. Das Parlament lehnte am 2. Juli sowohl einen Antrag der Liberalen für ein "Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" (16/11245) als auch einen Vorstoß der Grünen ab, bei der Einführung der Karte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten (16/12289). Die FDP wollte sichergestellt sehen, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Die Grünen pochten auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der Karte.

Elektronische Anmeldung zu den Vereinsregistern möglich

Hindernisse für die elektronische Anmeldung zu den Vereinsregistern werden nach dem Willen der überragenden Mehrheit (lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme) des Bundestages beseitigt. Das Parlament stimmte einem Gesetz der Bundesregierung (16/12813, 16/13543) am 2. Juli zu. Der Bundestag nahm am gleichen Tag auch eine weitere Initiative an, die die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen auf eine für diese zumutbares Maß begrenzen soll. Danach wird beispielsweise eine entsprechende Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds ausscheiden, wenn dieses nach der schriftlichen Ressortverteilung für den jeweiligen Bereich nicht verantwortlich ist. Koalition und FDP stimmten für einen Gesetzentwurf des Bundesrates (16/10120, 16/13537); Linksfraktion und Grüne dagegen.

Bundestag lehnt Antrag zu NVA-Radaropfern ab

Der Bundestag hat die Forderung der Linksfraktion zurückgewiesen, dass strahlengeschädigte DDR-Soldaten und ihre Familien in gleichem Maße entschädigt werden wie Angehörige der Bundeswehr und deren Familien. Mit den Stimmen der Koalition votierte das Parlament am 2. Juli gegen einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (16/8116). Darin wird kritisiert, dass die Unfallrente für Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und Freiwillige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR auf die Altersrente angerechnet werde. Wehrdienstleistende der Bundeswehr, die aufgrund von Radarstrahlen erkrankt seien, bekämen indes Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, die nicht auf die Altersrente angerechnet würden.

THW-Kräfte unterstehen

örtlicher Einsatzleitung

Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes (THW) unterstehen bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen der örtlichen Einsatzleitung. Der Bundestag billigte am 2. Juli eine Änderung des ursprünglich beschlossenen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der THW-Helfer (16/12854, 16/13608 ) und folgte damit der Einigungsempfehlung des Vermittlungsausschusses, von einer originären Befugnis zur Gefahrenabwehr für die Einsatzhelfer abzusehen.

Optionszwang bleibt im Staatsangehörigkeitsrecht

Die Grünen-Fraktion ist mit einem Vorstoß zur Streichung des sogenannten Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht gescheitert. Der Bundestag lehnte am 2. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/12849, 16/13556) in namentlicher Abstimmung ab. Darin kritisieren die Grünen mit Blick auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, dass der Optionszwang von betroffenen jungen Menschen verlange, sich bei Volljährigkeit zwischen der deutschen und anderen Staatsangehörigkeiten zu entscheiden, die sie über die Abstammung erworben haben. Dies sei "integrationspolitisch kontraproduktiv".

Asylbewerberleistungsgesetz wird nicht aufgehoben

Den Antrag der Grünen, das Asylbewerberleistungsgesetz aufzuheben, hat der Bundestag gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion und der Linksfraktion am 2. Juli ab (16/10837, 16/13149) abgelehnt. Die Grünen hatten zur Begründung ihres Antrages angeführt, das 1993 in Kraft getretene Gesetz führe zu einem "diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende".

Unterstützung für die Bewerbung Münchens

Die Bundesregierung soll weiterhin die Olympiabewerbung Münchens für die Winterspiele 2018 fördern und unterstützen. Das ist das Ziel eines gemeinsamen Antrages der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der FDP-Fraktion (16/13481, 16/13649), dem der Bundestag am 2. Juli bei Enthaltung der Grünen und der Linksfraktion zugestimmt hat. Die Olympiabewerbung sei ein "nationales Anliegen", welches die notwendige Unterstützung auf allen staatlichen Ebenen, allen gesellschaftlichen Bereichen, der Wirtschaft, des Sports, der Kultur und der Menschen im Land erfordere, heißt es in dem Antrag.

Keine Gleichstellung von ehemaligen NVA-Soldaten

Ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) werden vorerst nicht mit ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gleichgesetzt. Die Fraktion Die Linke hatte in einem Antrag (16/13182) gefordert, die Verletzungsrenten früherer NVA-Angehöriger nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende anzurechnen, wie es für Dienstbeschädigte der Bundeswehr bereits der Fall ist. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde dieses Ansinnen abgelehnt. Linksfraktion sowie FDP und Grüne votierten dafür.

Oppositionsvorstöße zu Altfallregelung abgelehnt

Der Bundestag hat in der Nacht zum 3. Juli Vorstöße der Oppositionsfraktionen von FDP (16/13160), Die Linke (16/12415) und Grünen (16/12434) zur Fristverlängerung bei der Altfallregelung für Ausländer abgelehnt. Das Parlament folgte damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (16/13494). Darin wird darauf verwiesen, dass die Aufenthaltserlaubnis für den "weit überwiegenden Anteil der Geduldeten" zum 1. Januar 2010 ohne Verlängerungsmöglichkeit auslaufe und bereits absehbar sei, "dass knapp unter 30.000 Personen wieder in den Status der Duldung zurückfallen werden". Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage sei nämlich "nicht damit zu rechnen, dass eine größere Zahl dieser Personen" zum Stichtag eine "dauerhafte, eigenständige Lebensunterhaltssicherung wird nachweisen können".

Keine Karenzzeit für Mitglieder der Regierung

Die Linksfraktion hat im Bundestag keine Mehrheit für ihre Forderung gefunden, dass

Mitglieder der Bundesregierung nach dem Ausscheiden aus dem Amt fünf Jahre lang keine Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in Unternehmen annehmen sollen, die mit Steuermitteln vor der Insolvenz gerettet wurden. So könnten sie den Verdacht vermeiden, nicht nur dem Allgemeinwohl, sondern auch privaten Interessen verpflichtet zu sein, hieß es in einem Antrag der Fraktion (16/13366), den das Parlament in der Nacht zum 3. Juli ablehnte.

Wahl der Verfassungsrichter nicht Aufgabe des Parlaments

Künftige Bundesverfassungsrichter werden nicht vom Parlament selbst gewählt. Der Bundestag lehnte einen Antrag der Grünen (16/9628, 16/13670) am 2. Juli mit den Stimmen der Regierungskoalition ab. FDP und Die Linke enthielten sich. Nach Ansicht der Grünen besteht kein Verfahren, das der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffne, sich auf Grund eigener Anschauung eine fundierte Auffassung zu den Kandidaten zu bilden. Zugleich stehe auch den Kandidaten kein Verfahren zur Verfügung, in dem sie etwaige Bedenken gegen ihre Kandidatur in einer sachorientierten Befragung ausräumen könnten.

Keine Chance aufs Sorgerecht für nichtverheiratete Väter

Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, nichtverheirateten Vätern solle es leichter als bisher gemacht werden, das Sorgerecht für ihre Kind mit zu übernehmen. Die Koalitionsfraktionen sowie Die Linke lehnten einen entsprechenden Antrag der Fraktion (16/9361, 16/13446) ab. Die Liberalen enthielten sich. Die Grünen hatten erläutert, nach dem bisherigen Recht sei die Erklärung der Eltern, die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung. Weigere sich jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben, habe der Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Nach den Vorstellungen der Grünen sollte ihm künftig diese Chance gegeben werden.

Tauss hat Klage gegen Internetsperren erhoben

Der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen Internetsperren für Kinderpornos erhoben. Das Gericht bestätigte am 1. Juli den Eingang einer Organklage des früheren SPD-Politikers. Tauss, gegen den seit einigen Monaten wegen Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wird, macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes (16/12850) geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe. Der Bundestag hatte vor kürzlich per Gesetz deutsche Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Seiten zu erschweren.