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Kurz notiert

14.09.2009
2023-08-30T11:24:07.7200Z
2 Min

Ausfuhranmeldungen nur noch auf elektronischem Weg

Unternehmen dürfen Ausfuhranmeldungen in Zukunft nicht mehr in Papierform, sondern nur noch auf elektronischem Wege abgeben. Dies sieht die von der Bundesregierung vorgelegte 85. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (16/13920) vor, der der Bundestag am 8. September zustimmte. Die Wirtschaft werde durch die Umstellung um etwa 3,7 Millionen Euro entlastet, schreibt die Regierung. In Zukunft würden jährlich 77.760 Ausfuhrgenehmigungen elektronisch abgerufen werden können. Außerdem stimmte der Bundestag der 108. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - (16/13921) zu. Damit werden Änderungen im Bereich der Rüstungsgüter und bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgenommen.

Zweiter Bodenschutzbericht

Die Bundesregierung hat dem Parlament den zweiten Bodenschutzbericht (16/12658) vorgelegt. Neben der Entwicklung des Bodenschutzrechtes werden darin die Faktoren Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Biodiversität untersucht. Außerdem werden in dem Bericht die Arbeiten einer gemeinsamen EU-Bodenschutzpolitik, die Informationsgrundlagen sowie die aktuell verfügbaren Datenquellen beschrieben.

90,14 Millionen Euro für Impfstoffe

Der Bundesfinanzminister hat im zweiten Quartal 2009 über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 194,96 Millionen Euro zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/13948) hervor. 50 Millionen Euro davon wurden für die Unterstützung des Aufbaus afghanischer Sicherheitskräfte durch die Nato gebraucht. Auch die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung fiel um 31,41 Millionen Euro höher aus als geplant. Außerdem wurde für die Beschaffung von antiviralen Arzneimitteln, die sowohl für den aktuellen Erreger A H1 N1 als auch gegen andere Influenzastämme einsetzbar seien, 90,14 Millionen Euro ausgegeben.

Selbstverpflichtung bei Ratingsystemen umgesetzt

Die Selbstverpflichtung der Banken, Unternehmenskunden über Ratingsysteme zu Bonitätsbeurteilungen zu informieren, ist "im Wesentlichen" umgesetzt worden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie, den sie als Unterrichtung (16/13741) vorgelegt hat.