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Das Parlament
Nr. 39-40
/ 21.09.2009
Aus Politik und Zeitgeschichte
KOMPAKT
- Punkt 18 Uhr schließen die Wahllokale. Danach beginnt unter Aufsicht der Wahlvorsteher die öffentliche Auszählung der Stimmen. Der Bundeswahlleiter gibt später das vorläufige Wahlergebnis bekannt.
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- Der Kreiswahlausschuss ermittelt nach dem Wahltag in öffentlicher Sitzung das endgültige Ergebnis des Wahlkreises und den dort direkt Gewählten.
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- Der Landeswahlausschuss ermittelt das Zweitstimmenergebnis im Land.
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- Der Bundeswahlauschuss stellt das Gesamtergebnis der Listenwahl und der gewählten Landeslistenbewerber fest.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
Ausgabe 39-40 vom 21.09.2009
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2009.