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Wundersame Vermehrung

STATISTIK Die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre hat sich seit 1967 vervierfacht

02.11.2009
2023-08-30T11:24:11.7200Z
2 Min

30 Parlamentarische Staatssekretäre waren unter der Großen Koalition in den vergangenen vier Jahren in Amt und Würden, 30 sind es auch unter der neuen Bundesregierung. Als schönes Beispiel besonderer Zurückhaltung bei der Postenvergabe wird das nicht in die Geschichtsbücher eingehen: Nur nach der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl 1990 gab es mehr Parlamentarische Staatssekretäre, nämlich 33, deren Zahl allerdings noch während der damaligen Wahlperiode Anfang 1993 auf 26 reduziert wurde.

Erst waren es sieben

Dabei kamen die Bundesregierungen in den ersten Jahrzehnten der Republik noch ganz ohne Parlamentarische Staatssekretäre aus. Ihre Berufung wurde erst bei der Bildung der ersten Großen Koalition Ende 1966 vereinbart und durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom April 1967 ermöglicht. Während die Zahl der Bundesminister seitdem recht konstant blieb und mit Ausnahme eines kurzen Sonderfalls nach der deutschen Einheit zwischen 13 und 20 pendelte, hat sich die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre seitdem mehr als vervierfacht.

1967 begnügte sich die damalige Große Koalition noch mit der Berufung von lediglich sieben Parlamentarischen Staatssekretären. Die sozialliberale Koalition benannte 1969 zunächst 15; als sie 1982 zerbrach, waren es schon 20. Unter dem folgenden Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) stieg die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre dann von 24 im Oktober 1982 über 27 in der 11. Wahlperiode von 1987 bis 1990 auf die schon erwähnten 33 an und lag dann (mit Schwankungen) vor dem Regierungswechsel 1998 bei 26.

Rot-Grün startete damals mit 24 Parlamentarischen Staatssekretären in die Regierungsarbeit. Im Januar 2001 waren es schon 27, und mit ebenfalls 27 ging es dann auch 2002 in die folgende Wahlperiode.

Dabei gab es unter Kohl-Nachfolger Gerhard Schröder (SPD) eine Neuregelung: Normalerweise müssen die Parlamentarischen Staatssekretäre - die im Kanzleramt und Auswärtigen Amt als "Staatsminister" firmieren - Mitglieder des Bundestages sein. Seit Anfang 1999 kann davon allerdings für im Kanzleramt amtierende Staatsminister eine Ausnahme gemacht werden. Hintergrund war damals die Schaffung des Amtes eines Kulturstaatsministers, dessen erste drei Inhaber Michael Naumann, Julian Nida-Rümelin (beide SPD) und Christina Weiss (parteilos) nicht dem Parlament angehörten. Für den das Amt seit 2005 bekleidenden Bernd Neumann (CDU) dagegen ist das kein Thema: Er sitzt seit 22 Jahren im Bundestag.