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Kurz notiert

30.11.2009
2023-08-30T11:24:14.7200Z
2 Min

Keine Grundgesetzänderung zu Diskriminierungsverbot

Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind im Bundesrat mit einem Vorstoß gescheitert, im Grundgesetz ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität einzufügen. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der drei Stadtstaaten fand am 27. November in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit, um beim Bundestag eingebracht zu werden. In der Vorlage beklagten die drei Länder, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen in Deutschland auch heute noch Anfeindungen, Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt seien. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsergänzung wollten sie ein "deutliches Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können".

Die Linke fordert Ausschuss für Kommunalpolitik

Der Bundestag soll einen Ausschuss für Kommunalpolitik einsetzen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/70).

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass etwa 80 Prozent der rund 5.000 Gesetze und 185.000 Rechtsvorschriften in Deutschland von den Kommunen ausgeführt werden. Die Städte, Gemeinden und Landkreise hätten daher eine hohe fachliche Kompetenz im Gesetzesvollzug, die es zu nutzen gelte, um eine höhere Qualität der Gesetze zu erreichen. Darüber hinaus sollen Kommunen in dem Ausschuss die Möglichkeit bekommen, etwaige Gesetzesauswirkungen im Vorfeld selbst zu bewerten. Nur so könne eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen verhindert werden.

SPD will Beschäftigte vor Datenmissbrauch schützen

Einen Gesetzentwurf zum strengeren Datenschutz für Arbeitnehmer (17/69) hat die SPD-Fraktion vorgelegt. Anlass des Vorstoßes sind die Datenschutzskandale der vergangenen Monate in der Wirtschaft. Im Umgang mit Arbeitnehmerdaten werde immer weniger Rücksicht genommen auf Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Die SPD-Fraktion hält daher eine "Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten" für erforderlich. Eine gezielte Videoüberwachung soll nur bei Anhaltspunkten für eine Straftat zulässig sein. Nutzen Beschäftigte Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz, "darf der Inhalt der Nutzung nicht erhoben werden". Beschäftigte, deren Daten unzulässig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadensersatz haben.

Parteispenden für FDP und CDU

FDP und CDU haben für den Oktober 2009 insgesamt vier Spenden von mehr als 50.000 Euro angezeigt. Das geht aus einer Unterrichtung (17/36) hervor. Die CDU erhielt jeweils 150.000 Euro von Johanna Quandt und Stefan Quandt sowie von Susanne Klatten. Die FDP wies eine Spende in Höhe von 300.000 Euro von der Substantia AG aus. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt und von ihm veröffentlicht werden.