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WACHSTUMSBESCHLEUNIGUNGSGESETZGastkommentar : Nur gut gemeint

07.12.2009
2023-08-30T11:24:15.7200Z
2 Min

Politik funktioniert oft wie das reale Leben. Nicht alles, was gut gemeint ist, muss am Ende automatisch gut sein. Auf dem Weg von der nüchternen Erkenntnis eines Problems bis zur Umsetzung einer Therapie schleichen sich regelmäßig Fehler ein, die man eigentlich vermeiden wollte. So verhält es sich auch mit dem ersten großen Gesetz, das die neue Bundesregierung auf den Weg bringen will, dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Der Name ist Programm: Weil die Weltfinanzkrise wie eine schwere Hypothek auf der deutschen Konjunktur lastet, will Schwarz-Gelb mit einem milliardenschweren Wachstumspaket die Wirtschaft künstlich ankurbeln.

Die Idee ist durchaus vernünftig. Denn solange die Nachfrage nach deutschen Exportprodukten im Ausland schwächelt, muss die Binnenkonjunktur einspringen. Zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen nimmt der Fiskus mehr als acht Milliarden Euro in die Hand. Doch mit den geplanten Erhöhungen des Kindergeldes und den Nachbesserungen an der Unternehmens- und Erbschaftsteuerreform, da sind sich die Experten einig, lässt sich kein Aufschwung organisieren. Die meisten Familien werden angesichts der unsicheren Lage auf dem Arbeitsmarkt das zusätzliche Geld sparen, und die Firmen werden vornehmlich ihre Eigenkapitaldecke aufpolstern.

In der politischen Debatte geht es schon längst nicht mehr um die ökonomischen Effekte des neuen Konjunkturprogramms. Seit dem Widerstand einiger CDU-regierter Länder steht die Frage im Mittelpunkt, wie der Bund das Gesetz durch den Bundesrat bekommt. Ohne Kompensationsgeschäfte wird es nicht gehen, auch wenn der Bund einen solchen Basarhandel vermeiden will. Schneller als gedacht entpuppt sich der gut gemeinte Rettungsplan in Berlin zu einem Frustbeschleunigungsgesetz.