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ARBEITNEHMER-DATENSCHUTZGastkommentar : Sinnvoll und nötig

07.12.2009
2023-08-30T11:24:15.7200Z
1 Min

Die Telekom ließ ihre Beschäftigten ausschnüffeln, Lidl überwachte seine Mitarbeiter mit Kameras und die Deutsche Bahn sammelte Krankheitsdaten von Beschäftigten. Die Vorfälle zeigen, wie verantwortungslos manche Unternehmen mit Daten ihrer Mitarbeiter umgehen oder wie sie Beschäftigte unrechtmäßig überwachen. Zwar werden schon seit Jahren Forderungen nach einem besseren Schutz für Arbeitnehmer gefordert, doch politisch geschah bisher nichts.

Nun hat die SPD als erste Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz in den Bundestag eingebracht. Er enthält fast alle Vorschläge, die sinnvoll und nötig sind. Dazu zählt, dass die Daten nur zu beruflichen Zwecken erhoben und gespeichert werden dürfen, dass die Arbeitnehmer Auskunft über die gesammelten Daten verlangen können und dass Beschäftigte nicht per Video überwacht werden dürfen. Entscheidend ist vor allem, dass Arbeitnehmern bei Datenmissbrauch Schadenersatz zustehen soll. Mit diesen Plänen stellen sich die Sozialdemokraten auf die Seite der Beschäftigten.

Man darf gespannt sein, wie die neue Koalition den Interessenkonflikt zwischen Unternehmen und Beschäftigten lösen wird. Die Firmen wollen Instrumente zur Korruptionsbekämpfung behalten und scheuen Kosten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat den Datenschutz zu einer seiner wichtigsten Aufgaben erklärt. Eine Messlatte dafür wird der Datenschutz für Arbeitnehmer sein.