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Kurz notiert

07.12.2009
2023-08-30T11:24:16.7200Z
2 Min

Vorsitzende der Unterausschüsse bestimmt

Der Haushaltsausschuss hat am 2. Dezember zwei ständige Unterausschüsse eingesetzt. Den Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) leitet in dieser Legislaturperiode Michael Luther (CDU/CSU) aus Zwickau. Sein Stellvertreter ist Bernhard Brinkmann (SPD). Der Abgeordnete aus Hildesheim stand in der vergangenen Legislaturperiode dem RPA vor. Den Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union leitet in den kommenden vier Jahren Klaus Hagemann (SPD), der den Wahlkreis Worms im Bundestag vertritt. Sein Stellvertreter ist der Unionsabgeordnete Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU/CSU) aus Soest.

Mehrgenerationenhäuser werden gefördert

Der Haushaltsausschuss hat am 2. Dezember eine überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 8,84 Millionen Euro zur Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern zur Kenntnis genommen. Die überplanmäßige Ausgabe werde zur Zahlung von Ansprüchen aus Zuwendungsbescheiden im Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser benötigt, heißt es in der Mittelung des Bundesfinanzministeriums.

Einsprüche gegen den

»Soli«-Zuschlag nicht nötig

Die Bundesregierung hält den steuerlichen Solidaritätszuschlag ungeachtet eines gegenteiligen Urteils des niedersächsischen Finanzgerichts für verfassungsgemäß. Das Urteil sei kein Anlass, von dieser Auffassung abzugehen, erklärte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am 2. Dezember auf Fragen von Abgeordneten. Bundesfinanzministerium und das bayerische Finanzministerium setzen sich dafür ein, den Solidaritätszuschlag in Steuererklärungen ab 2005 nur noch vorläufig festzusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat. Dann müssten Steuerzahler keinen Einspruch gegen die Bescheide mehr einlegen. Es wird davon ausgegangen, dass es zu diesem "Vorläufigkeitsvermerk" kommen wird, um den Finanzämtern eine Welle von Einsprüchen zu ersparen.

Mehr ausgegeben

Im dritten Quartal dieses Haushaltsjahres hat der Bundesfinanzminister laut Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/14147) überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2,8 Millionen Euro und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 761,77 Millionen Euro zugestimmt. Hinzu kamen noch überplanmäßige Ausgaben in Höhe 1,16 Millionen Euro, die ohne Einwilligung des Finanzministeriums erfolgt sind.Übeerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 31,41 Millionen Euro wurden für die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung fällig. Der Ansatz von 419,5 Millionen Euro nicht aus, um der Zahlungsverpflichtung des Bundes gegenüber den Ländern nachzukommen.