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Aus Plenum und Ausschüssen : Finanzgremien neu besetzt

25.01.2010
2023-08-30T11:25:45.7200Z
1 Min

WAHLEN

Der Bundestag hat am 17. Dezember auf gemeinsame Anträge aller Fraktionen die Einsetzung eines Gremiums nach Para- graf 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (17/226) beschlossen. Nach dieser Vorschrift wählt der Bundestag ein geheim tagendes Gremium, das vom Bundesfinanzministerium über alle den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) betreffenden Fragen unterrichtet wird. Das Gremium, dem nur Mitglieder des Haushaltsausschusses angehören dürfen, soll außerdem über grundsätzliche und strategische Fragen und langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik beraten.

In dieses Gremium wählte der Bundestag auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen (17/227) für die CDU/CSU Ralph Brinkhaus, Leo Dautzenberg, Bartholomäus Kalb und Georg Schirmbeck; für die SPD Carsten Schneider und Carsten Sieling; Florian Toncar (FDP); Roland Claus (Die Linke) und Alexander Bonde (Bündnis 90/Die Grünen).

Ebenso beschloss das Plenum die Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß Artikel 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (17/230). Die zehn Mitglieder des Gremiums sollen danach unter anderem die Wirtschaftspläne der Geheimdienste genehmigen. Vorgeschlagen (17/231) und gewählt wurden die Abgeordneten Norbert Barthle, Herbert Frankenhauser, Jürgen Herrmann und Klaus-Peter Willsch (alle Union). Für die SPD-Fraktion arbeiten Petra Merkel und Carsten Schneider mit. Die FDP-Fraktion entsendet Christian Ahrendt und Heinz-Peter Haustein, die Fraktion Die Linke Steffen Bockhahn. Bündnis 90/Die Grünen schicken den Abgeordneten Alexander Bonde in das Vertrauensgremium.