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Kurz notiert

01.02.2010
2023-08-30T11:25:46.7200Z
4 Min

Einberufung des Vermittlungsausschusses

Der Vermittlungsausschuss ist anders als Bundestag und Bundesrat nicht immer ins Gesetzgebungsverfahren eingebunden - er muss einberufen werden. Bei Einspruchsgesetzen darf dies nur der Bundesrat, bei Zustimmungsgesetzen können auch Bundestag oder Bundesregierung die Einberufung verlangen. Zustimmungsgesetze sind abschließend im Grundgesetz genannt und geben dem Bundesrat ein Vetorecht. Versagt er seine Zustimmung, kommt ein Gesetz nicht zustande. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag den Einspruch zurückweisen.

Die Arbeit im Vermittlungsausschuss

Bundestag und Bundesrat entsenden seit 1990 je 16 ihrer Mitglieder; sie bilden den ständigen Ausschuss gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes. Anders als im Bundesrat sind die Mitglieder nicht weisungsgebunden. Für die Arbeit des Vermittlungsausschusses hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats eine Geschäftsordnung beschlossen. Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses sind nichtöffentlich, grundsätzlich nehmen nur die Mitglieder teil. Das soll die Kompromissfindung erleichtern. Mitglieder der Bundesregierung haben ein Zutrittsrecht. Andere Personen können teilnehmen, wenn der Vermittlungsausschuss dies mehrheitlich beschließt. Der Ausschuss wählt ein Mitglied des Bundestags und ein Mitglied des Bundesrats zum Vorsitzenden; diese wechseln sich vierteljährlich ab und vertreten sich gegenseitig. Der Vermittlungsausschuss unterliegt wie Bundestagsausschüsse auch der Diskontinuität: Er gilt mit dem Ende der Wahlperiode als aufgelöst und muss sich in der nächsten Wahlperiode neu konstituieren.

Behandlung des Vermittlungsvorschlags

Der Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss vom Bundestag und vom Bundesrat angenommen werden. Möglich ist nur eine generelle Annahme oder die Ablehnung; Änderungen des Vorschlags sind nicht möglich. Verfassungsrechtliche Grenzen für den Vermittlungsvorschlag hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen entwickelt und erst kürzlich bestätigt und konkretisiert.

Berechtigung zur Gesetzesinitiative

Gesetzentwürfe dürfen nur von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat eingebracht werden. So steht es im Grundgesetz. Der Vermittlungsausschuss ist hingegen kein Gesetzgebungsorgan; er ist nicht initiativberechtigt. Bringt die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage ein, hat der Bundesrat die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Diese wird als Anlage ein Teil der Bundestagsdrucksache. Bringt der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ein, hat die Bundesregierung die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Auch diese wird als Anlage Bestandteil der Bundestagsdrucksache.

SPD für Kinderrechte im Grundgesetz

Die SPD-Fraktion fordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. In ihrem Antrag (17/498) stellt sie fest, dass das Grundgesetz bisher keine explizite Feststellung des Rechts eines jeden Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit enthalte. Dieses Recht gelte es durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nachhaltig wirksam werden zu lassen, schreiben die Abgeordneten. "Kinderschutz gelingt nicht zum Nulltarif. Kontinuität im Bereich des Kinderschutzes ist besonders wichtig", heißt es in dem Antrag weiter. Daher sei ein handlungsfähiger Staat mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung unerlässlich. Der Antrag wurde am 28. Januar an die Ausschüsse überwiesen.

Kurzarbeitergeld auf 36 Monate verlängern

Die Bundesregierung soll die Bedingungen für Kurzarbeit "unverzüglich" verbessern. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/523). So sollte nach Meinung der SPD die maximal mögliche Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld "auf 36 Monate verlängert werden". Die Bundesregierung habe im November beschlossen, die Bezugsdauer vom 1. Januar 2010 an weiter zu verlängern, "allerdings nur auf 18 Monate", heißt es in dem Antrag. Firmen, die erst von 2010 an auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen müssten, würden dadurch schlechter gestellt als Firmen, die bereits in 2009 Kurzarbeit in Anspruch genommen hätten. Die SPD-Fraktion will auch die Sonderregelung für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit, die Ende 2010 ausläuft, verlängern. Gerade für mittlere und kleine Unternehmen verliere das Kurzarbeitergeld sonst an Attraktivität. Darüber hinaus sollten die Mitarbeiter in der Krise freie Zeit für Qualifikation nutzen, die Weiterbildungskosten sollen weiter staatlich gefördert werden.

Ferienjobber besserstellen

Einkommen aus Ferienjobs von Jugendlichen und jungen Menschen aus Hartz-IV-Familien sollen nicht länger auf die staatlichen Transfers angerechnet werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/524) und bezieht sich auf Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und deren vierwöchige Zusatzverdienste. Die derzeitige Anrechnung führe dazu, dass die Ferienjobs dadurch "an Attraktivität" verlören, heißt es in dem Antrag.

Anträge zu Abschiebungen nach Syrien abgelehnt

Die drei Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind im Bundestag mit Vorstößen gescheitert, Abschiebungen nach Syrien zu stoppen. Entsprechende Anträge der SPD-Fraktion (17/525), der Linksfraktion (17/237) und der Grünen-Fraktion (17/68) fanden am 28. Januar keine Mehrheit im Plenum. Die SPD-Fraktion und die Linksfraktion hatten in ihren Vorlagen zudem gefordert, das Rückübernahmeabkommen mit Syrien aufzukündigen, während sich die Grünen-Fraktion für die Aussetzung des Abkommens stark machte. Alle drei Fraktionen begründeten ihre Forderungen mit Menschenrechtsverletzungen in dem nahöstlichen Land.