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»Der Streit ist großartig«

PARTEIENFINANZIERUNG Die Debatte über Parteispenden reißt nicht ab - und hat erste Konsequenzen

01.02.2010
2023-08-30T11:25:46.7200Z
6 Min

Es klingt wie eine Drohung, zumindest aber wie ein Warnschuss. "Transparenz bei der Parteienfinanzierung wird ganz oben auf der Agenda stehen", sagt der Mann am Rednerpult mit scharfem Unterton, "darauf können sie sich verlassen." Seine Partei werde "sehr genau schauen, wie sich Parteien in Deutschland finanzieren."

Der schneidige Redner ist nicht etwa von der SPD, der Linken oder den Grünen. Nein, es ist Martin Lindner von der FDP, also jener Partei, die gerade wegen ihrer Spendeneinnahmen massiv unter Beschuss steht. Es ist Donnerstag, der 28. Januar, die Debatte über die Umsatzsteuerermäßigung für Hotels hat sich in den Abend verschoben. Plötzlich sind alle im Plenum wieder hellwach: Es beginnt eine rasante rhetorische Revanche nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung.

Gschmäckle oder nicht?

"Hier geht es um nichts anderes, als darum, Dreck zu spritzen" schleuderte Lindner in Richtung der Oppositionsbänke. Ein Unternehmer, "der noch halbweg bei Trost ist", würde doch einer Partei niemals eine Million spenden, um eine Forderung durchzusetzen, die diese ohnehin schon seit zehn Jahren im Programm habe. "Der ist doch nicht geisteskrank", rief Lindner. Wenn man mit dem Finger auf jemanden deutet, sollte man bedenken, "dass drei auf einen selbst zurückzeigen". Denn wer, bitteschön, kümmere sich darum, dass es der Solarbranche gut gehe, rief Lindner den Grünen entgegen, "die haben Margen, von denen andere nur träumen können". Wenn er genauso niveaulos wäre wie seine Kritiker, "dann würde ich ihnen jetzt ihre ganzen Spenden aus der Solarwirtschaft aufzählen."

Die Parteienfinanzierung ist erneut zum Politikum geworden. So heftig wie seit Jahren nicht mehr wird in diesen Tagen über Spenden diskutiert. Was ist legal, was illegal oder was hat schlicht ein "Gschmäckle" - diese Fragen erhitzen die Gemüter nicht nur im Bundestag.

Konkret geht es hauptsächlich um eine in mehreren Tranchen gezahlte Spende an die FDP in Höhe von 1,1 Millionen Euro von der Düsseldorfer Substantia AG und ihrer Firmen-Vorgängerin, die zur Unternehmensgruppe von August Baron von Finck gehört, der wiederum an einer Hotelkette beteiligt ist.

Die einen, vor allem Oppositionspolitiker, wittern den großen Skandal. Sie reden von "Vorkasse", weil die FDP die Absenkung der Mehrwertsteuer für Hotels durchgesetzt hatte. Die anderen, insbesondere von FDP und Union, sagen, die Vorwürfe seien "absurd", alles sei ganz legal.

Als erste Reaktion auf die Diskussion wies Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Parlamentsverwaltung an, Großspenden von mehr als 50.000 Euro sofort schriftlich oder im Internet zu veröffentlichen. Bisher wurden sie in Sammelübersichten innerhalb von vier Wochen publik gemacht. Und die Grünen legten sofort einen Antrag (17/547) vor und fordern eine Obergrenze für Spenden von 100.000 Euro pro Spender und Jahr.

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel will im Fall der FDP-Spenden gar einen Verstoß gegen das Parteiengesetz ausgemacht haben und forderte den Bundestagspräsidenten auf, juristische Schritte zu prüfen. Ob Herr Gabriel "denn schon die 150.000 Euro Spende, die die SPD einen Monat vor Einführung der Abwrackprämie von der Automobilindustrie bekommen hat, nach Haiti gespendet" habe, konterte Lindner in der Debatte. "Wir werden die Parteienfinanzierung sehr ernst nehmen", kündigte er an, insbesondere solle transparent werden, "wie sich Parteien aus Beteiligungen an Verlagsgesellschaften finanzieren". Die Zielrichtung seines Angriffs war klar: Es ist die SPD, die derartige Beteiligungen unterhält.

Laut Parteiengesetz sind Spenden, die einer Partei "erkennbar in Erwartung eines bestimmten Vorteils versprochen werden" verboten. Nicht verboten jedoch sind Spenden, die aus allgemeiner Sympathie für eine bestimmte Politik gemacht werden.

Doch wie lässt sich das eine vom anderen unterscheiden? "Dass wirklich ein direkter Zusammenhang besteht zwischen einer Spende und einer politischen Handlung, lässt sich praktisch kaum je nachweisen", sagt der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dieser Zeitung. Auch für Parteienrechtler Martin Morlok wirft das Gesetz an dieser Stelle Fragen auf: "Für wen ,erkennbar'? Für den, der die Spende direkt entgegennimmt? Für andere? Durch welche Informationen soll das ,erkennbar' sein?", fragt der Direktor des Institus für Deutsches und Europäisches Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf.

Für Morlok hat "das Parteiengesetz jedoch seinen Zweck erfüllt", indem es - wie jetzt geschehen - eine Diskussion in der Öffentlichkeit angestoßen habe. "Der öffentliche Streit ist großartig, das ist genau das, was das Gesetz will", sagt er, "nun soll sich der Bürger einen eigenen Reim darauf machen." Ob eine Spende, die rechtlich völlig korrekt angezeigt und die von der Bundestagsverwaltung ordnungsgemäß veröffentlicht wurde, einer Partei mehr schade als nutze, diese Bewertung sei Aufgabe der Schatzmeister, die entsprechend feinfühlig sein müssten.

Konkrete Anhaltspunkte, dass bei den Spenden an die FDP gegen Gesetze verstoßen worden ist, gibt es momentan nicht. "Die Spenden der Substantia AG an die FDP in den Jahren 2008 und 2009 sind bereits bei der Anzeige durch die Bundestagsverwaltung auf Plausibilität und Zulässigkeit überprüft worden", sagt ein Sprecher des Deutschen Bundestags. Die Bundestagsverwaltung verfolge die Berichterstattung, ob sich neue Anhaltspunkte bezüglich der Plausibilität und der Zulässigkeit der Spenden ergeben.

Pro und Kontra Obergrenze

Deutschland hatte sich seinerzeit bewusst dafür entschieden, die Parteien bei ihrer Finanzierung weder allein von öffentlichen Mitteln noch allein von privaten Geldern abhängig zu machen. Bis heute gilt: Nicht mehr als die Hälfte der Einnahmen einer Partei dürfen aus dem Staatstopf kommen. Nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 wurde die deutsche Parteienfinanzierung grundlegend geändert. Höhe und Herkunft der Spenden sollen transparent sein: Für jedes Kalenderjahr verfassen die Parteien Rechenschaftsberichte, die der Bundestagspräsident veröffentlicht. Spenden bis 10.000 Euro (pro Person und Jahr) müssen nicht einzeln erfasst, Summen zwischen 10.001 Euro und 50.000 Euro jedoch mit Namen und Anschrift angegeben werden. Einzelspenden von mehr als 50.000 Euro müssen der Bundestagsverwaltung "unverzüglich" angezeigt werden. Dies alles kann jeder Bürger im Internet nachlesen (siehe Kasten).

Die Linke fordert bereits strengere Regeln. "Wir sollten uns ein Beispiel an Frankreich nehmen", sagte Gregor Gysi dieser Zeitung, "dort sind seit 15 Jahren Spenden von Unternehmen an politische Parteien verboten". Dafür müsse man unter Umständen auch bereit sein, "die Zahlungen aus Steuermitteln zu erhöhen", betonte der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei. Die Grünen fordern mit ihrem Antrag nicht nur eine Obergrenze, sondern auch, dass Spenden von mehr als 25.000 Euro "unverzüglich beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen" seien. Auch die SPD hält eine Höchstgrenze für sinnvoll. "Ein erster Schritt wäre es, Spenden auf 100.000 Euro zu beschränken", sagte der Parlamentarische Geschäftsfüherer der SPD, Thomas Oppermann, dieser Zeitung. Die aktuelle Spendendebatte zeige, dass gerade bei großen Unternehmensspenden "der Verdacht der Einflussnahem besteht". Die CDU hingegen sieht "derzeit keinen Handlungsbedarf". Hermann Otto Solms (FDP) betonte, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "Spenden auch juristischer Personen nicht nur zulässig, sondern sogar erwünscht" seien. "Obergrenzen - so lehren es internationale Erfahrungen - sind nicht missbrauchssicher zu administrieren", sagte er.

Vorschläge für eine Reform der Parteienfinanzierung gibt es viele. Experte von Arnim würde das Parteiengesetz ändern in Anlehnung an die strengen Formulierungen, wie sie etwa im Korruptionsbekämpfungsrecht üblich sind. "Da ist schon der böse Schein verboten", sagt er. Die Formulierung müsste dann etwa lauten: "Spenden, bei denen die Besorgnis besteht, dass sie der Partei in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten Vorteils gewährt werden." Großspenden sollten seiner Meinung nach sogarganz verboten werden. Gegen ein Verbot großer Spenden von juristischen Personen spricht laut Parteienexperte Morlok jedoch, "dass sich Wasser immer seinen Weg sucht, dann sollte man es wenigstens publik machen".