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Zwischen Verbot und Freiheit

SPENDEN INTERNATIONAL In den EU-Staaten und den USA gibt es keine einheitliche Praxis im Umgang mit Parteispenden. Einige verzichten ganz auf Gesetze, andere…

01.02.2010
2023-08-30T11:25:46.7200Z
4 Min

Wer darf was und in welcher Höhe an politische Parteien spenden? Diese Frage wird in den EU-Staaten und in den USA sehr unterschiedlich beantwortet. Eine einheitliche Praxis gibt es nicht - viele Staaten, viele Regelungen. Dabei verzichten nur wenige Länder ganz auf staatliche Spendenverbote. Zum Beispiel Malta: Dort gelten Parteien als Privatsache. In anderen Ländern (Finnland, Luxemburg, Österreich, Schweden, Zypern) hat die Parteienfreiheit oberste Priorität. Sie will der Gesetzgeber nicht durch Spendenverbote beeinträchtigen.

Auch in den USA ist vieles erlaubt. Kandidaten können ihre Wahlkämpfe dort zum Beispiel unbegrenzt aus ihrem Privatvermögen finanzieren. Auch den Ausgaben der Kandidaten sind keine Grenzen gesetzt - außer, sie beantragen öffentliche Zuschüsse. Davon machte der Republikaner John McCain im Präsidentschaftswahlkampf 2008 Gebrauch, während der Demokrat Barack Obama diese Hilfe ausschlug. Mit seiner Kampagne hatte er rund 650 Millionen Dollar eingenommen. Neben den üblichen Großspendern hatte Obama rund drei Millionen Privatspender mobilisiert.

Insgesamt gaben alle Parteien 5,3 Milliarden Dollar für den Wahlkampf aus - dem bisher teuersten der US-Geschichte. Doch auch in den USA gibt es Regeln. Vor allem muss es transparent zugehen: So darf ein Bürger bei den Vorwahlen zur Präsidentschaftswahl maximal 2.400 US-Dollar pro Kandidat spenden, in der Hauptwahl nochmals 2.400 Dollar. Die Namen der Spender und die Höhe der Zuwendung müssen schon ab 200 Dollar der Bundeswahlkommission gemeldet werden - und diese Spendenlisten werden auch von den Medien aufmerksam betrachtet. Außerdem ist es Unternehmen und Interessenverbänden untersagt, direkt an Parteien zu spenden. Um dennoch Einfluss zu nehmen, gründen sie häufig Wahlverbände, sogenannte Political Action Committees (PAC), um die Einzelspenden ihrer Mitarbeiter zu bündeln. Maximal 10.000 Dollar pro Kandidat dürfen diese PACs spenden.

Am 21. Januar verwarf der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, jedoch das strikte Spendenverbot für Konzerne und Verbände. Zwar dürfen sie auch in Zukunft Kandidaten nicht direkt aus der Firmenkasse unterstützen. Dafür können sie jetzt eigene Werbung für oder gegen einen Kandidaten finanzieren - und das ohne Kostenbegrenzung.

Das Urteil hat nicht nur unter Bürgerrechtsgruppen Empörung ausgelöst. Der Präsident persönlich griff das oberste Gericht direkt an. "Das ist ein riesiger Sieg für große Ölkonzerne, Wall-Street-Banken, Versicherungsunternehmen und die anderen mächtigen Interessen, die in Washington jeden Tag ihre Macht einsetzen, um die Stimmen einfacher Amerikaner zu übertönen", sagte Obama. Konservative Kommentatoren lobten die Entscheidung dagegen als Sieg des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung.

Strikte Regeln in Frankreich

Weit weniger frei geht es dagegen in Frankreich zu - wenn auch erst seit 1988. Bis dahin nämlich gab es dort keine gesetzliche Regelung zur Parteienfinanzierung, dafür aber jede Menge Skandale um schwarze Kassen und Scheinarbeitsverhältnisse. Der sozialistische Staatspräsident Francois Mitterand ging schließlich in die Offensive: Er beauftragte Premierminister Jacques Chirac von der bürgerlichen RPR 1987 mit einem Gesetz, das erstmals Transparenz in die Parteienfinanzierung brachte. Unter Chiracs Nachfolger, dem Sozialisten Michel Rocard, folgte 1990 der nächste große Schritt mit einem Gesetz, das die Grundlage für die unabhängige Kontrollkommission CNCCFP legte. Wieder war ein Skandal der Auslöser: Dieses Mal ging es um die Finanzierung von Mitterands Wahlkampf 1988 mit Geldern, die über Beraterfirmen bei öffentlichen Bauaufträgen abgezweigt worden waren.

Seit 1995 ist es Parteien in Frankreich auch verboten, Spenden von Unternehmen anzunehmen. Ähnliche Verbote gibt es in sechs weiteren EU-Ländern, etwa in Belgien, Griechenland und Portugal. Nur Privatpersonen dürfen dort an politische Gruppierungen spenden. Unternehmen, Vereine oder Stiftungen sollen aufgrund ihrer Finanzkraft die politische Willensbildung nicht stärker beeinflussen können als die einzelnen Bürger. In Frankreich dürfen auch Privatpersonen nur maximal 7.500 Euro im Jahr spenden. Im Rahmen von Wahlkampagnen sind höchstens 4.600 Euro erlaubt.

Das Verbot von Unternehmensspenden in Frankreich geht auf eine Initiative der damaligen bürgerlichen Regierungsparteien RPR und UDF zurück. Sie standen unter Handlungsdruck, nachdem drei Minister des Kabinetts von Premierminister Balladur wegen einer Finanzierungsaffäre hatten zurücktreten müssen. Außerdem war bekannt geworden, dass rund zwei Drittel der Unternehmensspenden von Firmen stammten, die öffentliche Aufträge erhielten.

Ein sensibles Thema: Denn wie auch in Deutschland finanzieren sich Frankreichs Parteien auch durch öffentliche Mittel. Die Höhe richtet sich nach dem Stimmenergebnis bei den Parlamentswahlen und der Zahl der Abgeordneten. Der Staat erstattet auch einen Teil der Wahlkampfkosten bis zu einer vorher festgesetzten Höchstgrenze. Die Kontrollkommission CNCCFP kann veranlassen, dass einer Partei der Geldhahn zugedreht oder Kandidaten das passive Wahlrecht zeitweise aberkannt wird, wenn sie gegen die Gesetze der Parteienfinanzierung verstoßen haben. In Frankreich, aber auch in Griechenland, Italien, Portugal und Deutschland, in denen das System der staatlichen Parteienfinanzierung ähnlich funktioniert, sind Spenden der öffentlichen Hand aus diesem Grund ausdrücklich verboten. Das betrifft zum Beispiel politische Organisationen, Sozialversicherungen und Gebietskörperschaften. Ziel ist es, einer verdeckten und willkürlichen Form der staatlichen Parteienfinanzierung den Riegel vorzuschieben.

Anonym geht nicht

Frankreich, Deutschland und weitere elf EU-Mitglieder verbieten darüber hinaus Spenden aus dem Ausland beziehungsweise von Ausländern. In zwölf EU-Staaten, darunter auch in Deutschland, sind zudem anonyme Spenden untersagt, damit finanzielle Abhängigkeiten nicht verschleiert werden können.

In 15 Mitgliedstaaten sind Spenden in unbegrenzter Höhe möglich. Das gilt auch für Deutschland. In weiteren 10 Mitgliedstaaten variiert die zulässige Spendenhöhe zwischen 2.000 Euro pro Jahr und Spender (Belgien) und bis zu 60.000 Euro (Spanien). Die Grenze ist meist in den Ländern bewusst niedrig bemessen, in denen Unternehmensspenden untersagt sind. So soll es schwerer sein, das Verbot zu umgehen.