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Perspektiven für Kinder

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Fraktionen streiten über Hartz-Sätze und die Folgen des Urteils

15.02.2010
2023-08-30T11:25:47.7200Z
4 Min

Wenn's schwierig oder brenzlig wird, dann lächelt Ursula von der Leyen (CDU) gerne. Oder sie macht einen Scherz, über den sie selbst herzhaft lacht. Das ist ihre Art, mit Druck und Anspannung umzugehen. "Das Urteil ist bis elf Uhr ergangen, Sie mögen mir verzeihen, dass ich bis 15 Uhr den Gesetzentwurf noch nicht fertig habe", witzelte die Bundesarbeitsminsterin am 9. Februar im Ausschuss für Arbeit und Soziales, als Parlamentarier der Oppositionsfraktionen nachbohrten, wie es nach dem Paukenschlag des Bundesverfassungsgerichts denn nun weitergehen solle. Direkt aus dem Karlsruher Gerichtssaal, in dem der 1. Senat an jenem Vormittag sein folgenschweres Urteil über Hartz-IV verkündet hatte, war die Ministerin ins Paul-Löbe-Haus geeilt, um den Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen über "Karlsruhe in Kurzform" aus erster Hand zu berichten.

Ins Blaue hinein

Nur wenige Stunden zuvor hatten die obersten deutschen Richter "im Namen des Volkes" verkündet: Alle Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger wurden falsch berechnet, das Gesetz dazu ist gekippt, weil es gegen die Verfassung verstößt, Deutschlands größte Sozialreform muss korrigiert werden - so lautete die unmissverständliche Botschaft aus Karlsruhe. Jetzt muss die Bundesarbeitsministerin die Regelsätze für alle rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger neu berechnen. Das bestehende Arbeitslosengeld II in Höhe von 359 Euro im Monat und das Sozialgeld für Kinder bis zum 14. Lebensjahr genügen laut Richterspruch dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben müsse gesichert sein. Bis zum 31. Dezember hat der Gesetzgeber nun Zeit, um die staatliche Unterstützung neu zu ermitteln. "Sie haben uns ordentlich Dampf gemacht", sagte von der Leyen - und lächelte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht die Berechnungsmethode selbst, die ihr zugrundeliegenden Statistiken oder gar die konkrete Höhe der Hartz-IV-Leistungen gerügt.

"Die Beträge erweisen sich im Ergebnis nicht als evident unzureichend", hatte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dessen Amtszeit Ende Februar endet, in der Urteilsbegründung gesagt. Das Gericht missbilligte vor allem viele Details der Berechnung. Ausgaben seien "ins Blaue hinein" geschätzt worden. Künftig müsse der konkrete Bedarf "realitätsgerecht" ermittelt werden. Defizite sahen die Richter vor allem bei den Regelsätzen für Schulkinder. Anstatt den "spezifischen Bedarf" für Kinder zu ermitteln, seien hier pauschale Abschläge gemacht worden, ohne etwa die notwendigen Kosten zur Erfüllung schulischer Pflichten in Rechnung zu stellen.

Vor den Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschusses stellte die Bundesarbeitsministerin höhere Leistungen für Kinder in Aussicht, ließ aber offen, ob dazu die Regelsätze angehoben werden oder Sachleistungen angeboten würden. Die Richter meinten "Geldleistung, Sachleistung und Dienstleistung", sagte von der Leyen. Sie hätten der Politik durchaus "Gestaltungsspielräume" eingeräumt.

Der Streit über die Konsequenzen aus dem Urteil ließ nicht lange auf sich warten. In der Aktuellen Stunde zum Thema, die auf Verlangen der Linksfraktion am gleichen Nachmittag im Bundestag stattfand, forderten Grüne und Linke sogleich, die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene zu erhöhen. Ihre Fraktion setze sich dafür ein, "dass der Regelsatz auf 500 Euro erhöht wird", sagte Katja Kipping (Die Linke), Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Auch die Sanktionsparagrafen sollten gestrichen werden, forderte sie und sprach in Richtung SPD und Grüne, die die Sozialreform 2005 umgesetzt hatten, von einer "schallenden Ohrfeige für alle Parteien, die Hartz IV mit zu verantworten haben".

Höhere Sätze oder nicht?

Markus Kurth von den Grünen konterte, seine Fraktion haben schon in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Anträge für höhere Transferleistungen für Kinder gestellt. Er forderte "eine sofortige Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder" und eine unabhängige Expertenkommission, "die dem Parlament Vorschläge macht, wie man zukünftig mit der Regelsatzfeststellung verfahren soll".

Union und FDP reagierten abwehrend auf derartige Vorschläge (siehe Interview unten links). "Im Urteil heißt es eben nicht, dass die Regelsätze jetzt automatisch höher - und damit für den Staat teurer - werden", sagte etwa der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesarbeitsministerium, Ralf Brauksiepe (CDU), "ich finde es wichtig, dass hier jetzt keine falschen Hoffnungen geweckt werden."

Dem entgegnete die SPD-Abgeordnete Elke Ferner: "Man kann nicht nach dem Motto vorgehen: Wir schaffen jetzt einfach neue Berechnungsgrundlagen, und im Ergebnis kommt das Gleiche wie bisher heraus." Für die Sozialexpertin war "das Bemerkenswerteste" an dem Urteil, dass "Karlsruhe das Sozialstaatsgebot ganz deutlich gestärkt hat". Der Sozialstaat sei keine disponible Masse, der Staat müsse dazu die Mittel bereitstellen. "Das schließt nach unserer Auffassung eine Steuerreform aus, bei der diejenigen, die schon ein x-faches des Existenzminimums haben, noch entlastet werden sollen", sagte Ferner.