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HARTZ IVGastkommentar : Falsches Urteil

15.02.2010
2023-08-30T11:25:47.7200Z
2 Min

Selten wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts so einhellig begrüßt wie das zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder. Niemand wollte Kritik daran äußern, dass Kinder Anspruch auf ein eigenes Existenzminimum haben. Und dennoch ist das Urteil falsch - nicht weil, sondern obwohl es den Blick nur auf das richtet, was Kinder für ein ordentliches Großwerden benötigen. Für die Kinder ist das Karlsruher Urteil sicher angemessen. Aber ist es auch für deren Eltern richtig? Die Interessen der Großen in der Familie und die der Kinder sind entgegen der öffentlichen Debatte nicht dieselben. Die Großen haben Anspruch darauf, in Arbeit vermittelt zu werden, sie sollen den Weg zurück in die Arbeitswelt finden. Das ist das Wichtigste für die Erwachsenen. Die Kleinen haben Anspruch auf angemessene Kleidung und Bildung. Das hat in ihrer Generation Priorität.

Der Widerspruch ist offensichtlich: Schon heute zahlt es sich immer weniger aus, selbst zu arbeiten, je mehr Kinder man hat und je schlechter man gebildet ist. Würden die Regelsätze für Kinder nun deutlich nach oben korrigiert, verschiebt sich für die Eltern die Schwelle nach oben, ab der es vernünftig ist zu arbeiten. Ihre Kinder werden künftig zwar möglicherweise teure Nachhilfestunden bekommen. Doch zugleich nimmt das Risiko einer verfestigten Bedürftigkeit für die gesamte Familie zu, weil die Beschäftigungsschwelle für schlecht Gebildete steigt.

Die richtige Einsicht der Agenda-2010-Reformer, dass am Ende Arbeit entscheidend ist, um Familien aus einer dauerhaften Abhängigkeit zu helfen, wurde höchstrichterlich abgemahnt und zugunsten der nächsten Generation verwässert. Was das für die Entwicklung der Kinder bedeutet, hat das Verfassungsgericht nicht beurteilt.