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FÜNF FRAGEN ZUM: SWIFT-ABKOMMEN

22.02.2010
2023-08-30T11:25:47.7200Z
2 Min

Die Amerikaner drohen damit, die Verhandlungen mit der EU abzubrechen und stattdessen mit Belgien zu verhandeln, wo Swift seinen Sitz hat. War die Ablehnung des Swift-Abkommens durch das Europaparlament ein Pyrrhus-Sieg?

Niemand zwingt Belgien, sich auf bilaterale Verhandlungen einzulassen. Außerdem wäre das Land, das den ersten Europäischen Ratspräsidenten stellt, wirklich schlecht beraten, wenn es aus dem europäischen Rahmen ausscheren würde. Diejenigen Justiz- und Innenminister, die ohnehin Zweifel an Swift hatten, sollten gemeinsam mit dem EU-Parlament neue Verhandlungen mit den Amerikanern anstreben.

Trägt das EU-Parlament nicht auch eine Mitschuld an dem Debakel? Hätten die Abgeordneten nicht viel eher die Rote Karte ziehen sollen, um den Amerikanern die Chance zu geben, ohne Gesichtsverlust neu zu verhandeln?

Das Europäische Parlament hätte die Notbremse ziehen und schon vor der Einigung im Rat im November seine Ablehnung formulieren sollen. Schließlich wusste man zu dem Zeitpunkt schon, dass das Abkommen mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar ist. Doch erst auf öffentlichen Druck hin hat sich das Parlament zu einer geschlosseneren Haltung durchringen können.

Wie geht es jetzt weiter? Soll es zunächst ein Abkommen geben, das den Datenaustausch mit den USA generell regelt oder wird sofort ein neues Swift-Abkommen ausgehandelt?

Unter den zuständigen Fachabgeordneten wird genau das im Moment diskutiert. Sicher ist aber, dass in den vergangenen Jahren europäische Datenschutz- und Bürgerrechtsgrundsätze zugunsten der amerikanischen Strategie der Terrorismusbekämpfung geopfert worden sind. Der berechtigte Wunsch, den Bürgern Sicherheit zu garantieren und der Anspruch auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte muss neu austariert werden.

Sie haben vor der Abstimmung ausführlich mit amerikanischen Experten gesprochen. Was haben diese Gespräche ergeben?

Mir ist klar geworden, dass die Fachleute aus den USA nicht gegen die Europäer verhandeln wollen, sondern eine Verständigung zu erreichen suchen. Sie waren fest davon überzeugt, alle unsere Anforderungen erfüllt zu haben. Die grundlegende Haltung zu Datenschutz und Bürgerrechten ist aber grundverschieden.

Wie lässt sich die fundamental unterschiedliche Rechtskultur zwischen beiden Kontinenten überbrücken?

Das ist die große Frage. Man muss in den Verhandlungen deutlich machen, dass die Europäer ja durchaus effiziente Kontrolle wollen. Sie wollen nur keine überbordende Datensammelwut, wie sie in den USA ausgebrochen ist. Die trägt auch zur Sicherheit nichts bei.

Die Fragen stellte

Daniela Weingärtner.