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Urheberrecht im InternetGastkommentar : Bundestag am Zug

22.02.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
2 Min

Das anarchisch aufgebaute Internet sprengt den geordneten Rechtsrahmen des analogen Zeitalters. Zu den Gewinnern zählen Multis wie Google, die einfach Inhalte anderer übernehmen und damit üppige Werbeeinnahmen erzielen. Zu den Verlierern gehören Kreative aller Art und die hinter ihnen stehenden Inhalteproduzenten - vom Musiklabel bis zum Zeitungsverlag. Ihre schöpferischen Leistungen werden kostenlos ausgeschlachtet. Darauf mit einem bloßen "Na und?" zu antworten, kann allenfalls Programm einer Piratenpartei sein, die das freie Surfen absolut setzt. Wer ein Interesse daran hat, dass auch weiterhin hochwertig produzierte Inhalte im Netz zu finden sind, muss über neue Wege nachdenken, Kreativität zu belohnen.

Die Idee einer Kulturflatrate, also einer pauschalen Abgabe auf Internetanschlüsse, klingt zunächst modern und verlockend. Bei näherem Hinsehen erweist sie sich aber als problematisch. Die Flatrate würde unabhängig davon erhoben, ob jemand Inhalte wirklich nutzt. Zum anderen ebnet sie die verschiedenen Ideen im Internet ein anstatt besonders attraktive Geschäftsmodelle zu belohnen.

Besser wäre es, über ein neues Leistungsschutzrecht nachzudenken. Das würde beispielsweise dazu führen, dass der gewerbliche Nutzer von Zeitungstexten einen Obolus an den Verlag entrichten müsste. Die Detailprobleme sind schwierig, aber nicht unlösbar. Vor allem muss verhindert werden, dass die Unternehmen letztlich auf Kosten jener festen und vor allem freien Mitarbeiter profitieren, die für sie die Inhalte produzieren.

Der Bundestag ist am Zug, der seit langem wabernden Debatte Ergebnisse zuzuführen. Die von Union und FDP geplante Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" könnte sich bleibende Verdienste um die Urheber im Land erwerben.