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Museen auf der Suche nach verdächtigen Beständen

Restitution Die Washingtoner Konferenz von 1998 bildet die Grundlage für die Rückgabe von »NS-Raubkunst«

22.02.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
4 Min

Der Fall zeigt, wie kompliziert Restitution sein kann: Der Berliner Zahnarzt Hans Sachs (1881 bis 1974) hatte über Jahrzehnte eine große Sammlung bedeutender Plakate zusammengetragen. Diese Sammlung des jüdischen Gründers des Vereins der "Freunde der Plakatkunst" wurde 1939 auf Anweisung von Propagandaminister Joseph Goebbels beschlagnahmt. Etwa 4.000 Plakate, ein Drittel der Sammlung, haben sich im Bestand des Museums für Deutsche Geschichte in Ost-Berlin erhalten, das nach der Wiedervereinigung im Deutschen Historischen Museum (DHM) aufging. Sachs' Sohn erhob 2005 Anspruch auf Herausgabe, im Februar 2009 gab ihm das Landgericht Berlin Recht. Am 28. Januar 2010 entschied das Kammergericht Berlin dagegen - und gab der Bundesregierung Recht, die dafür in Berufung gegangen war. Das DHM darf die Plakate weiter ausstellen.

Moralische Selbstverpflichtung

Ob Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) überhaupt in Berufung gehen sollte, war umstritten. Ausdrücklich erklärte Neumann, die Anrufung des Kammergerichts diene der Klärung der vom erstinstanzlichen Urteil aufgeworfenen grundsätzlichen Rechtsfragen des Verhältnisses des allgemeinen Zivilrechts zu den Spezialgesetzen über die Entschädigung von Verfolgten des Nationalsozialismus. Die Restitutionspraxis staatlicher Museen, deren Förderung gemäß den Grundsätzen der Washingtoner Konferenz von 1998 eine Konstante der Bundeskulturpolitik ist, beruht auf der Voraussetzung, dass die Rechtsansprüche aus den Spezialgesetzen verjährt sind. Deshalb haben die 44 Unterzeichnerstaaten der Washingtoner Erklärung ein Regime der moralischen Selbstverpflichtungen errichtet. Obwohl die Rechtsfristen für Restitutionsanträge abgelaufen sind, soll in jedem Einzelfall "eine gerechte und faire Lösung" gesucht werden.

Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände haben im Dezember 1999 eine gemeinsame Erklärung im Sinne der Grundsätze von Washington abgegeben. Anleitungen zur Umsetzung dieser Erklärung gibt eine Handreichung der Behörde des Kulturstaatsministers vom Februar 2001, die im November 2007 überarbeitet wurde. An erster Stelle der Prinzipien von Washington steht die Notwendigkeit, das in den Museen verborgene Raubgut überhaupt als solches zu identifizieren. Die deutschen Museen in öffentlicher Trägerschaft haben deshalb die Anweisung erhalten, die Herkunft aller möglicherweise verdächtigen Bestände aufzuklären, einschließlich der Erwerbungen nach 1945.

Zur Publikation dieser Ermittlungen unterhält die 1994 eingerichtete Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg eine Datenbank im Internet unter der Adresse www.lostart.de. Im Januar 2008 nahm die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche beim Institut für Museumsforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ihre Tätigkeit auf. Sie soll den Museen die professionellen Standards der zeithistorischen Detektivarbeit verdeutlichen.

Die Stärkung der Provenienzforschung war auch ein Hauptthema der Nachfolgekonferenz zur Washingtoner Konferenz, die im Juni 2009 in Prag tagte und die Theresienstädter Erklärung verabschiedete. Das Dokument fordert unter anderem die Rückgabe geraubter Kunst.

Provenienzforscher brauchen die Öffentlichkeit, um Hinweise zur Vervollständigung und Korrektur der Museumsakten zu bekommen, aus denen sich neue Restitutionsfälle ergeben können. In der Öffentlichkeit kommt es dann regelmäßig zu Debatten über die historischen Indizienketten, mit denen Restitutionsforderungen begründet werden.

Die Museen sind von vornherein in einer heiklen Lage. Sie müssen die Unbedenklichkeit des Erwerbs beweisen, indem sie etwa dokumentieren, dass der Verkäufer einen angemessenen Kaufpreis erhielt und über ihn frei verfügen konnte. Geht man hier ins Detail, wirken Argumente zur Abwehr von Rückgabeansprüchen schnell spitzfindig und kleinlich. Juristen und Publizisten, die sich auf das Restitutionsgeschäft spezialisiert haben, stilisieren alle Formalien zu Schikanen. Immer wieder wird behauptet, niemand, den der Hitlerstaat als Juden behandelte, habe nach dem 30. Januar 1933 etwas zu einem angemessenen Preis verkaufen können; zwangsläufig habe der Käufer von der Zwangslage des Verfolgten profitiert. Unter dieser Prämisse würde die Einzelfallprüfung von Washington sinnlos.

Die Affäre um die Herausgabe von Ernst Ludwig Kirchners "Berliner Straßenszene" durch den Berliner Senat im August 2006 hat das Bewusstsein dafür geschaffen, dass zwei öffentliche Interessen im Spiel sind: die Pflicht des Staates zur wenigstens symbolischen Wiedergutmachung und die Verantwortung der Museen, die Treuhänder der Allgemeinheit sind. Aufrechnen lassen sich diese Interessen nicht; zwischen ihnen muss ein Ausgleich gesucht werden. Persönlichkeiten, denen man diese Weisheit zutraut, wurden in die Kommission berufen, die unter dem Vorsitz von Jutta Limbach, der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, in Streitfällen Empfehlungen abgibt. Die Kommission hatte empfohlen, die Plakate von Hans Sachs, der von der Bundesrepublik für den Verlust der Sammlung entschädigt worden war, in der Obhut des DHM zu belassen. Dass dem Museumspublikum die Plakate nach Jahrzehnten der konservatorischen Pflege nicht einfach entzogen werden dürfen, ist für das Kammergericht ein Gebot von Treu und Glauben.

Auch der Bundestag musste sich im Jahr 2009 mit dieser komplexen Materie befassen, nicht als Gesetzgeber, sondern als Kunstsammler. Die Folge: Ein Gemälde des Künstlers Franz von Lenbach wird nun so bald wie möglich an die Erben des früheren Eigentümers übergeben. Weitere verfolgungsbedingt entzogene Werke konnte der Bundestag in seiner Sammlung bisher nicht feststellen.

Der Autor ist Leiter des Feuilletons der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".