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Klassenfahrt für alle

HAUSHALT Hilfebedürftige erhalten Unterstützung

22.02.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
1 Min

Auch hilfebedürftige Familien haben die Möglichkeit, ihre Kinder an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen zu lassen. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/634) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/431).

Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten seien nicht von den Regelleistungen gedeckt, sondern würden gesondert erbracht. Dies gelte auch dann, wenn die Familien keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen würden, weil das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt ausreiche, jedoch nicht für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass finanzielle Probleme von Kindern und Jugendlichen in hilfebedürftigen Familien beziehungsweise in Familien mit einem Budget knapp oberhalb des laufenden Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts, an mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen, nicht bestehen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar zu einer Neuberechnung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) erklärte die Bundesregierung im Haushaltsausschuss, dass das Urteil in diesem Jahr keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen habe. Deshalb seien keine Mehrkosten für den Haushalt 2010 zu erwarten. Allerdings räume die Entscheidung des Gerichts ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden könne. Dafür würden aber vom Gericht "enge und strikte" Vorraussetzungen geschaffen und deshalb müsse nur in "seltenen Fällen" gezahlt werden. Auch die Bundesagentur für Arbeit sei der Auffassung, dass es sich nur um Einzelfälle handele.