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Mehr Schutz für Unter-25-Jährige

01.03.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
2 Min

ARBEIT

Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, sollen bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Dies fordert sowohl die SPD-Fraktion als auch Bündnis 90/Die Grünen in zwei Gesetzentwürfen (17/775, 17/657). Beide Initiativen wurden am 25. Februar in erster Lesung im Plenum beraten. SPD und Grüne verlangen die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie beziehen sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte am 19. Januar im Fall der Essener Angestellten Seda Kücükdeveci auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf entschieden, "dass die bisherige deutsche Regelung (…) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist", heißt es im SPD-Entwurf. Die Schlechterstellung sei nicht vereinbar mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

SPD und Grüne beziehen sich auf den Fall der Klägerin, die im Alter von 18 Jahren in einen Betrieb eingetreten war und zehn Jahre später entlassen wurde. Für die Bemessung der Kündigungsfrist sei nur die Betriebszugehörigkeit der drei nach Vollendung des 25. Lebensjahres zurückliegenden Jahre anerkannt worden, heißt es in der Begründung des SPD-Entwurfs. Die Kündigungsfrist habe daher nur einen Monat betragen. "Bei voller Anrechnung der zehnjährigen Betriebszugehörigkeit hätte die Kündigungsfrist vier Monate betragen müssen", schreibt die Fraktion.

In der Bundestagsdebatte zeigten sich CDU/CSU und FDP ablehnend gegenüber den Oppositionsanträgen. Eine ersatzlose Streichung des BGB-Paragraphen halten sie nicht für sinnvoll und prüfen Alternativen. Die Linke unterstützt die Gesetzesinitiativen von SPD und Grünen.