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Aus Plenum und Ausschüssen : 100 Millionen Euro für Härtefälle

01.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
2 Min

Haushalt

Die Kosten für die Härtefallregelung nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV werden in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro betragen. Dies erklärte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), am 25. Februar im Haushaltsausschuss. Über die finanziellen Auswirkungen der Änderungen der Regelsätze ab 1. Januar 2011 konnte sie keine Auskunft geben: Erst im Herbst dieses Jahres lägen die statistischen Daten vor.

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise, betonte, dass nach den am Donnerstag veröffentlichten Daten in diesem Jahr von einer Arbeitslosenzahl von durchschnittlich 3,74 Millionen Menschen ausgegangen werden könne. Nach den neuesten Haushaltszahlen ging er davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr einen Zuschuss von 12,8 Milliarden Euro benötige. Bisher sind 17,9 Milliarden Euro eingeplant. Die Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wiesen darauf hin, dass der 147 Milliarden Euro große Ministeriumsetat im Wesentlichen auf dem Entwurf der Vorgängerregierung beruhe. Wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise sei der Etat um 18,9 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr gewachsen; er liege aber um 6 Milliarden Euro unter dem ersten Regierungsentwurf. Bei den parlamentarischen Beratungen seien bisher "tiefe Einschnitte" aber auch große Aufwüchse vermieden worden.

Die SPD prognostizierte, dass die Nettokreditaufnahme wegen der besseren Lage auf dem Arbeitsmarkt unter 80 Milliarden Euro gedrückt werden könne. "Die Arbeitsmaßnahmen der Vergangenheit tragen jetzt die Früchte", sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion. Die Linksfraktion setzte sich dafür ein, die Regelsätze für Hartz IV-Empfänger zu erhöhen. Für Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um einen konjunkturell sensiblen Haushalt. Allerdings habe die Koalition nur kleinere Anpassungen in den Schätztiteln vorgelegt.