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Aus Plenum und Ausschüssen : Keine »Abordnung« ins Parlament

08.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
2 Min

EUROPA

Eine "Abordnung" von Parlamentariern durch die nationalen Parlamente in das Europäische Parlament (EP) lehnen deutsche Europapolitiker aus Bundestag und EP fraktionsübergreifend ab. Das wurde am 5. März bei einer öffentlichen Sitzung des Europaausschusses des Bundestages, an der auch zahlreiche EP-Abgeordnete teilnahmen, deutlich. Diskutiert wird die Frage, weil bei der letzten Wahl des Europaparlaments noch der Vertrag in Nizza in Kraft war, wobei 736 Abgeordnete ins Parlament gewählt wurden. Seit Dezember 2009 gilt jedoch der Vertrag von Lissabon, wonach im Parlament jetzt 754 Abgeordnete sitzen.

Die neuen Abgeordneten müssen nach Meinung der EP-Abgeordneten in einer Nachwahl ermittelt oder entsprechend des Ergebnisses der Europawahl im Juni 2009 nachrücken. Jo Leinen, Europa-Abgeordneter der SPD, erinnerte daran, dass bis 1979 die Abgeordneten des EP entsandt worden seien, sie seitdem jedoch direkt gewählt würden. Seine Fraktion lehne es ganz klar ab, die "Uhr zurückzudrehen". "Eine Ernennung ist nicht akzeptabel", sagte Leinen. Auch Frankreich, das sich derzeit für eine solche "Abordnungspraxis" ausspräche, müsse in der Lage sein, das Problem über "Nachrücker" zu regeln. Eine Ernennung sei mit den Grundsätzen des Vertrages von Lissabon nicht vereinbar, sagte Michael Link von der FDP-Bundestagsfraktion. Daher habe seine Fraktion "schwerwiegendste Bedenken gegen ein solches Verfahren".

Auch der Europa-Abgeordnete Peter Dieter Jahr (EVP) sprach von einem "Systembruch". Aus Sicht von Alexander Ulrich, Bundestagsabgeordneter der Fraktion Die Linke, hätte es zu der Situation nicht kommen müssen, wenn man erst nach der nächsten, dann nach den Maßgaben von Lissabon stattfindenden Wahl, das Parlament erweitert hätte. Der Europaabgeordnete der Grünen Michael Cramer lehnte eine derartige Verschiebung ab und sprach sich ebenfalls für ein Nachrückverfahren aus.