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Ungleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt

GLEICHSTELLUNG Im Kampf gegen die Benachteiligung von Frauen verfolgen Koalition und Opposition verschiedene Wege

08.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
2 Min

In der Beschreibung der Defizite waren sich die Bundestagsfraktionen bei der Debatte zur Gleichstellungspolitik noch verhältnismäßig einig: Zu Recht werde kritisiert, dass "Frauen immer noch deutlich weniger verdienen als Männer" und "in Führungspositionen, insbesondere in Vorständen und Aufsichtsräten, Frauen sehr wenig vertreten sind", sagte etwa Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) am 4. März - vier Tage vor dem internationalen Frauentag - gleich zum Auftakt der Aussprache.

Unterschiedliche Vorstellungen

Deutlich auseinander gingen dagegen die Vorstel-lungen von Koalition und Opposition, wie die Gleichstellung von Frauen und Männer insbesondere auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland vorangebracht werden kann. Während die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf freiwillige Maßnahmen setzten, machte sich die Opposition für gesetzliche Regelungen stark.

So fordern SPD- wie Linksfraktion in ihren Anträgen (17/821, 17/891) unter anderem ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sowie die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Auch will die SPD ein "Entgeltgleichheitsgesetz", während die Linksfraktion den "Grundsatz der Entgeltgleichheit" etwa im Tarifvertragsgesetz oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankern will. Die SPD will zudem eine gesetzliche Regelung für eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in Vorständen und Aufsichtsräten. Für letzteres plädieren die Grünen in ihrem Antrag (17/797). Danach sollen börsennotierte Aktiengesellschaften, deren Aufsichtsrat bis 2017 nicht mit 40 Prozent Frauen besetzt ist, mit Sanktionen bis hin zur Entziehung der Zulassung zur Börse rechnen müssen.

Für Schröder ist eine Quotenregelung indes nicht "die gleichstellungspolitische Offenbarung". Gesetzliche Quoten wirkten "wie Cortison: Die Symptome verschwinden, die Ursachen bleiben", argumentierte sie. Stattdessen könne man die Ursachen ungleicher Chancen mit Maßnahmen wie den Vätermonaten bekämpfen, die auch Denk- und Verhaltensmuster änderten. Für Aufsichtsräte schloss Schröder allerdings eine gesetzliche "Mindestanteilsregelung als ultima ratio nicht aus". Während ein Koalitionsantrag (17/901) im Plenum eine Mehrheit fand, wurden die übrigen Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.