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Kurz notiert

08.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
3 Min

Arbeitslosengeld I wird nicht verlängert

Das Arbeitslosengeld I wird nicht auf 24 Monate verlängert. Der Bundestag lehnte am 4. März mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen ensprechenden Antrag der Linksfraktion (17/22) ab, die die staatliche Leistung befristet bis zum Jahr 2012 ausweiten wollte. Union und SPD verwiesen auf die Kurzarbeiterregelung als geeigneteres Kriseninstrument, die FDP kritisierte die Verlängerung als "teuer" und "falschen Anreiz", Bündnis 90/Die Grünen würde die Mittel lieber in Qualifizierung stecken.

Mehr Netto für Geringverdiener

Eine Senkung der Lohnnebenkosten für Geringverdiener fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/896), der am 4. März in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Die Abgabenbelastung müsse insbesondere für diejenigen verringert werden, die wenig bis gar keine Steuern zahlen. Dazu schlägt die Fraktion ein so genanntes Progressiv-Modell vor. Dadurch hätten auch all jene, die nicht von Steuersenkungen profitierten, mehr Netto vom Brutto, argumentieren die Grünen.

Linke will geringere Beiträge für Solo-Selbstständige

Die Fraktion Die Linke will die Beitragsbelastung von so genannten Solo-Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindern. Dazu schlagen die Abgeordneten in einem Antrag (17/777) vor, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige auf das Niveau der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage freiwillig Versicherter abzusenken. Damit würden die monatlichen Mindestbeiträge für diese Personengruppe von knapp 200 Euro auf etwa 127 Euro sinken. Zur Begründung heißt es, Selbstständige würden in der GKV als freiwillig Versicherte geführt. Bei der Festsetzung ihres Beitrags werde ein Mindesteinkommen von 1.916,25 Euro angenommen. Diese Regelung werde jedoch der wirtschaftlichen Lage von Solo-Selbstständigen nicht gerecht.

Jasper bleibt Abgeordneter

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dieter Jasper darf sein Mandat behalten, obwohl er im Bundestagswahlkampf 2009 angetreten ist. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe sich unter "Würdigung aller rechtlichen und tatsächlichen Aspekte" entschlossen, gegen die Wahl Jaspers im Wahlkreis 129 (Steinfurt III) keinen Einspruch einzulegen, teilte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung am 4. März mit. Beim Einspruch gegen Jaspers Wahl werde angeführt, dass dieser im Wahlkampf und auf dem amtlichen Stimmzettel zu Unrecht den Namenszusatz "Dr." geführt habe, hieß es in der Erklärung. "Um das als Wahlmangel festzustellen, müsste das Führen eines Doktortitels grundsätzlich geeignet sein, sich bei Wahlen einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Wahlbewerbern verschaffen zu können. Dies ist jedoch eher unwahrscheinlich", erläuterte Lammert.

Verbraucherrechte stärken

Das bestehende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll geändert werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 3. März ausgesprochen. Die Parlamentarier forderten die Bundesregierung auf, eine entsprechende Petition in die Evaluation des VIG einzubeziehen. Darin kritisiert ein Bürger, dass sich das VIG in der Praxis als wirkungslos herausgestellt habe. So sei das Auskunftsverfahren langwierig und bürokratisch und eine Änderung der Gebührenordnung erforderlich, damit Bürger die Kosten bei Anfragen besser abschätzen könnten. Das VIG regelt den Anspruch auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

Lebenspartner gleichstellen

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundesbeamtengesetz mit der Ehe gleichgestellt werden. In einem Gesetzentwurf (17/906) verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 beanstandet habe. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft zu beseitigen, heißt es in der Vorlage weiter. Der Entwurf sieht im Beamtenrecht einschließlich der Beamtenversorgung Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vor.