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Aus Plenum und Ausschüssen : Opposition befürchtet Nachteile für Kunden der Post

08.03.2010
2023-08-30T11:25:50.7200Z
3 Min

FINANZEN

Der Bundestag hat am 5. März mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP der Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung auf alle Post-Unternehmen, die Universaldienstleistungen anbieten, zugestimmt. Die Fraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (17/926) und ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/927) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/506, 17/813, 17/923), der im Finanzausschuss von den Koalitionsfraktionen an einigen Stellen noch verändert worden war, wurden von CDU/CSU- und FDP-Fraktion abgelehnt.

Das Gesetz sieht vor, nur noch Post-Universaldienstleistungen, mit denen eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt wird, weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien. Damit wird einerseits der Bereich umsatzsteuerfreier Aktivitäten der Deutschen Post AG erheblich eingeschränkt. Andererseits können nun auch private Post-Unternehmen in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung kommen, soweit sie bundesweit Universaldienstleistungen anbieten.

In den Entwurf wurden auch weitere Regelungen außerhalb des Post-Bereichs aufgenommen. So soll es künftig möglich sein, die Altersvorsorgezulage zu erhalten, wenn eine Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Damit sollen die Altersvorsorgemöglichkeiten von Grenzarbeitnehmern verbessert werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung wird auf Gebäude im Ausland ausgeweitet. Das Gebäude muss sich aber im EU-Gebiet oder im Gebiet des europäischen Wirtschaftsraums EWR befinden. Zudem werden Spenden an ausländische gemeinnützige Organisationen, die auch nach deutschem Recht als gemeinnützig betrachtet werden können, steuerlich anerkannt.

Über das Gesetz hatte es zuvor in einer Sitzung des Finanzausschusses am 3. März eine heftige Debatte gegeben. Die Unionsfraktion erklärte, die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen, die bisher nur für die Deutsche Post AG gegolten habe, komme jetzt auch den Wettbewerbern zugute. Das Gesetz sei überfällig gewesen. Nur die Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer zu befreien, widerspreche dem Europarecht. Die FDP-Fraktion sprach von einer ausgewogenen Regelung. Auf den einzelnen Kunden müssten keine Nachteile zukommen. Durch Freigabe des Wettbewerbs würden die Preise sinken und die Qualität steigen, so die FDP-Fraktion.

Dagegen kritisierte die SPD-Fraktion, die Beschränkung der Steuerbefreiung auf Universaldienstleistungen, die laut Gesetzesbegründung für den durchschnittlichen Nachfrager eines Privathaushaltes bestimmt seien, werde der besonderen Natur der Postdienstleistung nicht gerecht. Absicht des Europarechts sei nicht allein die Förderung von Privatpost, sondern auch von Massensendungen. Als Beispiel nannte die SPD-Fraktion Massensendungen von Vereinen wie dem ADAC oder auch Wohltätigkeitsorganisationen wie der Caritas. Für deren Massensendungen falle in Zukunft Umsatzsteuer an. Letztlich müssten die Verbraucher über Preiserhöhungen die geschätzten Steuermehreinnahmen von 300 Millionen Euro im Jahr zahlen.

Die Linksfraktion warf der Regierung vor, alle wichtigen Argumente aus der Anhörung nicht berücksichtigt zu haben. Aus ideologischen Gründen werde alles daran gesetzt, die Deutsche Post AG als Universaldienstleister zu beschränken. Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, nicht auf die Post-Empfänger zu schauen. Diese hätten auch ein Recht auf Universaldienstleistungen "von und zu jedem Ort". Die Koalition mache einen "Riesenfehler", da sie öffentliche Daseinsvorsorge in einem wichtigen Bereich abbaue.