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Nachträglich für gut befunden

SICHERUNGSVERWAHRUNG Bundesgerichtshofs-Urteil belebt die Diskussion neu

15.03.2010
2023-08-30T11:25:50.7200Z
2 Min

Der Mord erschütterte die deutsche Öffentlichkeit. Im Juni 1997 war Daniel I. (damals 19) im niederbayerischen Kehlheim über eine 31-jährige Joggerin hergefallen. Er verging sich an ihr und brachte sie anschließend um. Das Landgericht Regensburg schickte ihn für zehn Jahre hinter Gitter. Nur fünf Tage, bevor Daniel I. entlassen werden sollte, trat ein neues Gesetz in Kraft. Es sah die Möglichkeit einer sogenannten nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei einer Jugendstrafe vor.

Die vom Gesetz vorgeschriebenen beiden Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Mann unter sexuellen Gewaltfantasien leide und eine instabile Persönlichkeit sei. Er müsse deshalb weiterhin als gefährlich angesehen werden und deshalb in Sicherungsverwahrung genommen werden. Der heute 32-jährige Mann klagte gegen diese Maßnahme vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 9. März, dass an der Maßnahme nichts zu beanstanden sei.

Erhebliche Gefährdung

Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich Hans-Peter Uhl (CSU): Es gebe jugendliche und heranwachsende Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Strafe eine "erhebliche Gefährdung der Bevölkung" darstellten. Dort herrsche angesichts jüngster Freilassungen "von weiterhin gefährlichen Straftätern" allerdings zunehmend Verunsicherung und Unverständnis. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibe daher aufgefordert, "zeitnah" einen Vorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen, so Uhl.

Zustimmung kam von der SPD-Fraktion. Deren rechtspolitische Sprecherin, Christine Lambrecht, erklärte, die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei ein "notwendiges Instrument" zum Schutz vor schwersten Verbrechen. Es sei "leider traurige Realität", dass es junge Schwerkriminelle gebe, die auch nach Verbüßung einer langjährigen Jugendstrafe "hochgefährlich" seien.

Christian Ahrendt (FDP) versicherte, die Neuordnung der Sicherungsverwahrung stehe "ganz oben" auf der rechtspolitischen Agenda. Wir bräuchten "endlich" eine Harmonisierung der Voraussetzungen, unter der Sicherungsverwahrung angeordnet werden könne.

Wolfgang Neskovic von der Linkspartei findet, die Bevölkerung habe ein Recht auf Schutz vor gefährlichen Straftätern. Dies müsse jedoch mit "rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln" geschehen. Es gebe grundlegende Zweifel, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung den rechtsstaatlichen Standards genüge. Die Grünen lehnen das Urteil ab. Der Abgeordnete Jerzy Montag sagte, das BGH-Urteil kläre kein Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte. Wenn Aussagen im Rahmen von Therapien dazu missbraucht werden könnten, die Sicherungsverwahrung zu begründen, dann zerstöre dies jede Motivation zur Therapie und damit zur Resozialisierung.