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Kurz notiert

15.03.2010
2023-08-30T11:25:51.7200Z
4 Min

7.12.1989

Auf seiner ersten Sitzung legt der zentrale Runde Tisch in Ost-Berlin den 6. Mai 1990 als Termin für die freie Wahl zur Volkskammer fest.

28.1.1990

Die Gruppierungen des Runden Tisches verständigt sich darauf, die Volkskammerwahl auf den 18. März vorzuverlegen.

20.2.

Die alte Volkskammer beschließt bei 22 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen das neue "Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der DDR", das insbesondere am Runden Tisch beraten worden war. Fast 16.000 DDR-Bürger hatten sich zu dem neuen Wahlgesetz mit Kritik und Anregungen an die Volkskammer gewandt. Das Gesetz entspricht in weiten Teilen dem bundesdeutschen Wahlgesetz: Gewählt werden die 400 Abgeordneten in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren. Es gilt ein Verhältniswahlrecht; Sperrklauseln gibt es nicht.

18.3.

Bei der ersten freien Volkskammerwahl treten 24 Parteien, andere politische Vereinigungen und Listenvereinigungen an. Von den gut 12,4 Millionen Wahlberechtigten geben 11,6 Millionen ihre Stimme ab, das entspricht einer Wahlbeteiligung von fast 93,4 Prozent. Wahlsieger ist die konservative "Allianz für Deutschland" von CDU, Deutscher Sozialer Union (DSU) und Demokratischem Aufbau (DA), die nur knapp die absolute Mehrheit verfehlt. Die meisten Stimmen erhält die CDU mit 40,8 Prozent, gefolgt von der SPD mit 21,9 Prozent und der PDS mit 16,4 Prozent. Die DSU erreicht 6,3 Prozent und die Liberalen 5,3 Prozent, während die im Bündnis 90 zusammengeschlossenen Bürgerbewegungen lediglich auf 2,9 Prozent der Stimmen kommen.

22.3.

Die Parteien der "Allianz für Deutschland" einigen sich mit den drei liberalen Parteien in der DDR auf eine Koalition; am folgenden Tag erklärt sich der CDU-Vorsitzende Lothar de Maizière zur Kandidatur für das Amt des Ministerpräsidenten bereit und erneuert das Angebot an die SPD, in eine große Koalition einzutreten. Am 27. März signalisiert die SPD ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Erste Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, DSU, DA, SPD und Liberalen finden am 3. April statt.

5.4

. Die frei gewählte Volkskammer konstituiert sich im Ost-Berliner "Palast der Republik". Volkskammerpräsidentin wird die CDU-Politikerin Sabine Bergmann-Pohl, die sich im zweiten Wahlgang mit 214 zu 171 Stimmen gegen den Sozialdemokraten Reinhard Höppner durchsetzt. De Maizière wird vom Parlament mit der Regierungsbildung beauftragt. Einstimmig beschließen die Abgeordneten eine Verfassungsänderung, wodurch unter anderem die Befugnisse des Staatsratsvorsitzenden durch die Volkskammerpräsidentin wahrgenommen werden, die damit Staatsoberhaupt der DDR wird.

12.4.

Mit 265 von abgegebenen 382 Stimmen wählt die Volkskammer de Maizière zum neuen Regierungschef der DDR; sein 23-köpfiges Kabinett wird en bloc mit 247 von 380 abgegebenen Stimmen gewählt. In seiner Regierungserklärung betont de Maizière am 19. April, die Einheit Deutschlands müsse "so schnell wie möglich kommen, aber ihre Rahmenbedingungen müssen so gut, so vernünftig und so zukunftsfähig sein wie nötig".

24.4.

De Maizière und Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) verabreden in Bonn, dass die deutsch-deutsche Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zum 1. Juli in Kraft treten soll. Die Bundesregierung bietet an, Löhne und Gehälter sowie Sparguthaben und Bargeld bis zu 4.000 Mark je Person zum Kurs von 1:1 in D-Mark umzutauschen; für darüber hinausgehende Guthaben und Betriebsschulden soll ein Kurs von 2:1 gelten. Drei Tage später beginnen in Ost-Berlin die offiziellen Gespräche über den Staatsvertrag zur Währungsunion.

30.4.

Die Präsidien von Volkskammer und Bundestag kommen zum ersten offiziellen Treffen zusammen. In beiden Parlamenten soll ein besonderer Ausschuss die Beratungen zur Einheit begleiten.

2.5.

Bundesregierung und DDR-Regierung einigen sich auf die Umtauschkurse für die Währungsunion. So sollen auch Mieten und Renten im Verhältnis 1:1 umgestellt werden. An Sparguthaben und Bargeld können für Kinder bis 14 Jahren 2.000 Mark 1:1 umgetauscht werden. 15- bis 59-Jährige können 4.000 Mark und Ältere 6.000 Mark 1:1 umtauschen.

5.5.

In Bonn kommen die beiden deutschen Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) und Markus Meckel (SPD) mit ihren Amtskollegen der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zu ihren ersten Zwei-plus-Vier-Verhandlungen über die äußeren Aspekte der deutschen Einheit zusammen.

18.5.

Die beiden Finanzminister Theo Waigel (CSU) und Walter Romberg (SPD) unterzeichnen den Vertrag über die Währungs-union.

23.5.

Die Ausschüsse Deutsche Einheit von Bundestag und Volkskammer tagen erstmals gemeinsam.

15.6.

Beide deutsche Regierungen einigen sich, dass in der DDR enteignetes Grundvermögen grundsätzlich an die einstigen Eigentümer oder die Erben zurückgegeben wird.

17.6.

Abgeordnete von Volkskammer und Bundestag gedenken in einer gemeinsamen Feierstunde der Opfer des Aufstands vom 17. Juni 1953. In der Volkskammer wird ein DSU-Antrag auf sofortigen Beitritt zur Bundesrepublik an die Ausschüsse überwiesen.

21.6.

Beide deutsche Parlamente stimmen dem Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zu.

25.6

. Bergmann-Pohl und Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) treten gemeinsam einen offiziellen Israel-Besuch an.

1.7.

Mit Inkrafttreten der Währungsunion wird die D-Mark alleiniges Zahlungsmittel in der DDR.

6.7.

Die deutsch-deutschen Verhandlungen über den Einigungsvertrag beginnen.

15./16.7.

Kohl und der sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow verständigen sich im Kaukasus darauf, dass das vereinigte Deutschland der Nato angehören kann. Am 17. Juli wird bei den Zwei-plus-Vier-Gesprächen unter polnischer Beteiligung vereinbart, dass Deutschland und Polen die Oder-Neiße-Grenze vertraglich festschreiben.

19.8.

Die Ost-SPD verlässt die Koalition.

23.8.

Die Volkskammer beschließt mit 294 Ja- zu 62 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober.

31.8.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause (beide CDU) unterzeichnen den Einigungsvertrag.

12.9.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird von den Außenministern der sechs beteiligten Staaten unterzeichnet.

20.9.

Volkskammer und Bundestag billigen den Einigungsvertrag.

1.10.

Die vier Siegermächte verzichten auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Deutschland, das damit die volle Souveränität erhält.

3.10.

Nach 45 Jahren der Teilung ist Deutschland wieder ein Staat.