Piwik Webtracking Image

Kurz notiert

22.03.2010
2023-08-30T11:25:51.7200Z
5 Min

Personalausgaben steigen

Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt können 2010 über 28,72 Millionen Euro (2009: 27,63 Millionen Euro) verfügen. Das beschloss der Bundestag am 16. März, indem er dem bei den Beratungen nur leicht veränderten Regierungsentwurf, der Ausgaben von 28,98 Millionen Euro vorsah, einstimmig zustimmte. Kürzungen gab es vor allem bei den Zuweisungen an den Versorgungsfonds und bei den Ausgaben für die Informationstechnik. Die Personalausgaben steigen danach von 15,79 Millionen Euro auf 16,07 Millionen Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben von 7,51 Millionen Euro auf 8,39 Millionen Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 3,81 Millionen Euro (3,45 Millionen Euro) vorgesehen.

Weniger für IT

Fast unverändert passierte der Etat des Bundesrates die parlamentarischen Beratungen. Lediglich bei den Ausgaben für die Informationstechnik wurden gegenüber dem Regierungsentwurf 90.000 Euro gestrichen. Somit kann die Länderkammer 2010 insgesamt über 21,38 Millionen Euro verfügen (2009: 21,28 Millionen Euro). Dabei steigen die Personalausgaben von 13,27 Millionen Euro auf 13,35 Millionen Euro. Für sächliche Verwaltungsausgaben sollen unverändert 7,48 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für Investitionen sind nach 348.000 Euro 2009 in diesem Jahr 430.000 Euro vorgesehen. Für Zuweisungen und Zuschüsse stehen 206.000 Euro (196.000 Euro) bereit.

Etat unverändert

Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes steigen 2010 auf 117,37 Millionen Euro (2009: 116,64 Millionen Euro). Davon ist der weitaus größte Teil für Personalausgaben vorgesehen, die von 99,91 Millionen Euro auf 102,53 Millionen Euro steigen sollen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen von 14,05 Millionen Euro auf 13,84 Millionen Euro und die Investitionen von 2,37 Millionen Euro auf 1,21 Millionen Euro fallen. Bei den Beratungen wurden gegenüber dem Regierungsentwurf bei den flexibilisierten Mitteln 859.000 Euro eingespart.

Weniger Steuereinnahmen

In diesem Jahr sollen die Einnahmen in der Allgemeinen Finanzverwaltung 220,97 Milliarden Euro betragen. Das sind 14,79 Milliarden Euro weniger als im vergangenen Jahr (2009: 234,76 Milliarden Euro) und 810 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (220,16 Milliarden Euro). Im Wesentlichen stammen die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, die 2010 insgesamt 212,26 Milliarden Euro (224,47 Milliarden Euro) betragen.

Bundeshaushaltsplan

Der Haushaltsplan wird gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Obwohl der Haushaltsplan nur eine Prognose ist, dient er als wichtiges Mittel zu Feststellung des voraussichtlichen Finanzbedarfs des Bundes. Aufgrund des Prognosecharakters kommt es deswegen auch immer wieder zu sogenannten Haushaltslöchern. In dem Fall müssen geringere Steuer- und Verwaltungseinnahmen oder nicht vorhergesehene Ausgaben durch zusätzliche Neuverschuldung ausgeglichen werden. Die Planung des Haushaltes und die Erstellung eines Haushaltsentwurfs sind eine zentrale Aufgabe der Finanzpolitik.

Haushaltssperre

Es ist zwischen Ausgabensperren und Sperrvermerken zu unterscheiden. Die Ausgabensperre zielt darauf, durch Einschränkungen ohne Eingriffe in das Haushaltsgesetz einer verschlechterten Einnahmesituation so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Sie erstreckt sich nicht auf die gesetzlichen und vertraglichen Ausgabeverpflichtungen und ist zeitlich auf den laufenden Haushalt beschränkt. Der Bundesfinanzminister kann eine Ausgabensperre verhängen, ohne dass das Parlament zustimmt. In der Regel wird der Gesetzgeber nachträglich unterrichtet. Mit einem Sperrvermerk knüpft der Haushaltsgesetzgeber Ausgaben in der Regel an Auflagen oder Bedingungen, um seinen Zielvorstellungen Nachdruck zu verleihen.

Investitionen

Der Bund kann Investitionen tätigen. Das sind Ausgaben für Baumaßnahmen, soweit sie nicht militärische Anlagen betreffen, für den Erwerb von beweglichen Sachen und Grundstücken sowie von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, zur Aufnahme von Darlehen und für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. Investitionen sind öffentliche Ausgaben, durch die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten oder verbessert werden. Nach der Verfassung darf der Bund nicht mehr Kredite aufnehmen, als die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen darstellen. Ausnahmen sind nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig.

Nettoneuverschuldung

Die Nettoneuverschuldung oder Nettokreditaufnahme ist die zentrale Kennziffer bei Aufstellung und Vollzug des Haushalts. Sie entspricht dem Betrag, der zur Finanzierung des jeweiligen Haushaltssaldos am Kapitalmarkt aufzunehmen ist. Mit steigenden Schulden erhöhen sich auch die Zinsausgaben, was die Spielräume für die Haushalts- und Finanzpolitik einengt. Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten oder den "Schuldenberg" durch Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung abzubauen.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen vom Bundesfinanzministerium genehmigt und dürfen nur bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnissen bewilligt werden. Sie sind ohne Nachtragshaushalt möglich, wenn sie 5 Millionen Euro im Einzelfall nicht überschreiten oder wenn Rechtsverpflichtungen erfüllt werden müssen. Ausgaben sind überplanmäßig, wenn sie den betreffenden Ausgabetitel im Haushaltsplan überschreiten, und außerplanmäßig, wenn es im Haushaltsplan für den vorgesehenen Zweck keinen Ausgabetitel gibt. Diese Ausgaben müssen dem Bundestag und dem Bundesrat sofort mitgeteilt werden, wenn sie von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung sind, ansonsten vierteljährlich.

Verpflichtungs- ermächtigungen

Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon im Voraus entschieden wird, dass künftig Zahlungen erfolgen, heißen Verpflichtungsermächtigungen. Sie sind das Haushaltsinstrument zur Finanzierung langfristiger Beschaffungsvorhaben.

Zuschüsse, Zuweisungen, Zuwendungen

Zuschüsse kann der Bund an natürliche Personen, öffentliche und private Unternehmen, soziale oder ähnliche Einrichtungen geben. Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen des Bundes an Länder und Gemeinden. Zur Erfüllung bestimmter Zwecke kann der Bund an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) geben und sich durch Verpflichtungsermächtigungen binden, sofern er ein Interesse daran hat, bestimmte Institutionen oder Projekte zu fördern, wenn ohne dieses Geld der Zweck nicht erfüllt werden könnte.