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»Eine Sonntagsrede«

MENSCHENRECHTE Opposition kritisiert doppelte Standards

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
2 Min

Drei Anträge zur Menschenrechtspolitik standen am späten Abend des 25. März auf der Agenda des Bundestages. Während Union und FDP in ihrem Antrag "Menschenrechte weltweit schützen" (17/257) das Fundament der Regierungspolitik der nächsten vier Jahren skizzieren, fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Anträgen (17/1048, 17/116), Menschenrechtsverteidiger weltweit besser zu schützen. So wollen die Grünen das Amt eines Verbindungsbeamten für Menschenrechtsverteidiger in den deutschen und europäischen Auslandsvertretungen schaffen. Beide Fraktionen fordern die Bundesregierung zudem auf, besonders gefährdete Menschenrechtsverteidiger befristet in Deutschland aufzunehmen.

Serkan Tören (FDP) bezeichnete die meisten Forderungen der Opposition als "überflüssig". Er verwies darauf, dass der EU-Ministerrat Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern verabschiedet habe und die Bundesregierung den Schutz von Menschenrechtsverteidigern "nach Kräften" fördere. Christoph Strässer (SPD) erwiderte jedoch, die spanische EU-Ratspräsidentschaft habe festgestellt, dass die EU-Richtlinie nicht ausreichend sei. Sie habe daher Änderungen empfohlen, und wolle unter anderem Koordinierungsstellen beziehungsweise Kontaktstellen in allen EU-Botschaften einrichten.

Blick auf das Inland

Besonders kritisch wertete die Opposition den Antrag der Regierungsfraktionen, in dem diese unter anderem die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, Religionsfreiheit und Gute Regierungsführung als Voraussetzung für deutsche Entwicklungshilfe fordern. Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Antrag als eine "Schönwetter- und Sonntagsrede zum Thema Menschenrechte" und kritisierte den fehlenden Bezug zur Menschenrechtspolitik in Deutschland: "Je weiter die Menschenrechtsverletzungen weg sind, desto besser sehen Sie sie." Die Grünen brachten insgesamt sechs Änderungsanträge in die Debatte ein, die jedoch mit den Stimmen der Koalitionfraktionen abgelehnt wurden. Auch Christoph Strässer warf der Koalition einen "Doppelstandard in der Menschenrechtspolitik" vor und verwies unter anderem auf das deutsch-syrische Rückführungsabkommen und die Flüchtlingspolitik. Sevim Dag`´delen (Die Linke) sprach von "Heuchelei" und betonte, glaubwürdig sei man bei Menschenrechten nur dann, wenn man bei sich selbst anfange.

Der Koalitionsantrag wurde schließlich gegen die Stimmen der Opposition angenommen, die Anträge von SPD und Grünen zur Beratung an den Menschenrechtsausschuss überwiesen. Zu einem Disput kam es, als Erika Steinbach (CDU) den Grünen vorwarf, in den 1980er-Jahren eine Entkriminalisierung der Pädosexualität gefordert zu haben. Volker Beck erwiderte darauf, dass sich die Bundespartei eine solche Forderung niemals zu eigen gemacht habe. Wegen der "unglaublichen" Falschbehauptungen forderte er die Unionsfraktion auf, die menschenrechtspolitische Sprecherin Steinbach "nach dem heutigen Auftritt" aus dem Ausschuss zurückzurufen.