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Aus Plenum und Ausschüssen : Keine Frauenquote für Aufsichtsräte

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
1 Min

RECHT

Die Einführung einer Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen hat der Rechtsausschuss am 24. März abgelehnt. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den von ihr eingebrachten Antrag (17/797). Sie hatte beklagt, dass in den 200 größten deutschen Unternehmen der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten bei weniger als 10 Prozent liege. Deshalb hatte die Fraktion gefordert, im Börsengesetz eine Frauenquote von 40 Prozent festzuschreiben. Werde diese bis 2017 nicht erreicht, sollen die Firmen sanktioniert werden - bis hin zur Entziehung der Börsenzulassung. Das Vorbild ist Norwegen: Dort müssen seit 2008 den Aufsichtsräten börsennotierter Firmen 40 Prozent Frauen angehören.

Der Fraktion Die Linke ging die Forderung der Grünen nicht weit genug. Da Frauen "mehr als die Hälfte der Menschheit" repräsentierten, befürworte sie eine Quote von 50 Prozent.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass auch sie das Ziel eines höheren Frauenanteils in Aufsichtsräten teile. Für die Einführung einer verbindlichen Quote sei es jedoch zu früh. Innerhalb der Fraktion werde aber weiter über die richtigen Mittel diskutiert.

Die FDP fand, dass eine "starre Quote" kein geeignetes Mittel für eine bessere Frauen-Repräsentation sei. Die Liberalen verwiesen auf einen Bericht, nach dem nicht für alle Unternehmen und Branchen ausreichend geeignete Aufsichtsrats-Bewerberinnen zur Verfügung stünden.

Die SPD kritisierte hingegen, dass der Antrag sich nur auf Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, nicht jedoch auf die einflussreichen Vorstände beziehe.