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Neue Regeln bei Immo-Fonds

29.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
1 Min

FINANZEN

Die Bundesregierung will den Schutz von Kapitalanlegern stärken und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes verbessern. So soll der tägliche Handel mit Offenen Immobilienfonds durch Einführung einer Mindesthaltefrist eingeschränkt werden, erläuterte die Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am 24. März. Künftig soll für alle Anteile dieser Fonds eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren gelten. Außerdem soll es Kündigungsfristen für Anleger zwischen 6 und 24 Monaten geben. Die Fonds sollen verpflichtet werden, ausreichend Liquidität vorzuhalten, deren Höhe von den Kündigungsfristen abhängt. "Je kürzer die Kündigungsfristen sind, desto mehr Liquidität ist demnächst vorzuhalten", erläutert die Regierung. In der Vergangenheit waren mehrere offene Immobilienfonds in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, nachdem Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten und die Fonds nicht zahlen konnten, weil das in Immobilien angelegte Fondsvermögen nicht so schnell zu verkaufen war. Außerdem soll der Anlegerschutz am "Grauen Kapitalmarkt" verbessert werden. Anlageberater sollen sich registrieren lassen müssen.