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Kurz notiert : Kurz notiert

26.04.2010
2023-08-30T11:25:53.7200Z
4 Min

Linke I: 500.000 öffentlich geförderte Stellen

Die Bundesregierung soll 500.000 öffentlich geförderte Stellen schaffen, um zusätzliche und gesellschaftlich wichtige Tätigkeiten zu erledigen und Langzeiterwerbslosigkeit zurückzudrängen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/1397), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in den Arbeitsausschuss überwies. Gleichzeitig wollen die Parlamentarier die Ein-Euro-Jobs abschaffen. Nach den Plänen der Linksfraktion soll die Beschäftigung für die Arbeitslosen freiwillig sein und sich an tariflichen Löhnen orientieren. Die Bezahlung müsse existenzsichernd sein, wobei die untere Grenze ein noch einzuführender flächendeckender Mindestlohn sein sollte.

Linke II: Mehr Rechte für Arbeitnehmer

Strenge Regeln für die Leiharbeit, eine gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, zehn Euro Mindestlohn und eine Ausweitung des Streikrechts sind nur einige Punkte eines Reformprogramms für den Arbeitsmarkt, das die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/1396) zusammengefasst hat. Der Bundestag beriet die Vorschläge am vergangenen Donnerstag in erster Lesung und überwies sie in den Arbeitsausschuss. Weitere Punkte des Programms sind zum Beispiel Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, mehr Rechte für Eltern, eine bessere Absicherung von Selbständigen, ein Gesetz zur Entgeltgleichheit bei Männern und Frauen, Branchenfonds für Weiterbildung sowie einen individuellen Rechtsanspruch auf Weiter- bildung.

Patientendaten weiter in der Hand privater Unternehmen

Die Bundesregierung will eine befristete Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Patienteninformationen an private Abrechnungsstellen um ein Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängern. Das geht aus einem Gesetzentwurf (17/1297) hervor, den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in den Gesundheitsausschuss überwies. Das Bundessozialgericht hatte Ende 2008 entschieden, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Patientendaten nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Abrechnungsstellen übermittelt werden dürfen. Der Gesundheitsausschuss will zu dem Entwurf voraussichtlich am 19. Mai eine Anhörung veranstalten.

SPD will System für Pflegeheime ändern

Die SPD-Fraktion strebt aussagefähigere Noten für Pflegeeinrichtungen an. In einem Antrag (17/1427), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in den Gesundheitsausschuss überwies, kritisieren die Abgeordneten, dass das jetzige System Mängel aufweise. So könnten schlechte Noten etwa bei der Flüssigkeitsversorgung der Gepflegten durch gute Noten bei unerheblicheren Kriterien wie der Lesbarkeit des Speiseplans nicht nur abgemildert werden, "sondern auch zu einer guten Gesamtbewertung führen". Die Sozialdemokraten fordern, dass Mängel bei den personenbezogen Kriterien im Bewertungssystem eindeutig gewichtet werden müssten, "damit sie klar in der Endnote erkennbar werden".

Volksgesetzgebung in das Grundgesetz einfügen

Um den Bürgern mehr direkte Einflussnahme auf politische Entscheidungen zu geben, schlägt die Linksfraktion in einem Gesetzentwurf (17/1199) eine "dreistufige Volksgesetzgebung" vor. Die Abgeordneten wollen einen neuen Artikel ins Grundgesetz einfügen: Über das Instrument der Volksinitiative könnten danach 100.000 Wahlberech- tigte beim Bundestag Gesetzesvorlagen einbringen. Lehne das Parlament die Initiative ab, sei das Recht auf ein Volksbegehren zulässig. Es käme zustande, wenn ihm mindestens eine Million Wahlberechtigte zugestimmt haben. Einen Volksentscheid sieht der Entwurf vor, wenn das Parlament nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren entspricht.

Vollstreckung privatisieren

Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollten dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (17/1210). Dazu sei eine Grundgesetzänderung erforderlich. Ein neuer Artikel 98 a soll in die Verfassung eingefügt werden und aussagen, dass auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen auf Personen übertragen werden kann, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind.

Keine Vorauszahlungspflicht

Die Bundesregierung lehnt eine Verpflichtung zur Gebührenvorauszahlung für Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ab. In der Stellungnahme der Regierung zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1211) heißt es zur Be- gründung, der Vorschlag würde "zu spürbaren Verzögerungen und zu einem deutlich zunehmenden Verwaltungsaufwand führen". Der Bundesrat schlägt in dem Gesetzentwurf in Anlehnung an das erstinstanzliche Verfahren vor, auch für das Berufungsverfahren eine Vorauszahlungspflicht für die Verfahrensgebühr einzuführen.

Prozesskostenhilfe kürzen

Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216). Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten, wie aus der Stellungnahme der Regierung hervorgeht. Bereits heute müsse eine Partei die Rückzahlung von Verfahrenskosten grundsätzlich auch mit solchen Vermögenswerten vornehmen, die sie in einem Rechtstreit erlangt hat. Zugleich fordert die Regierung die Länder auf, die Belastung der Landeshaushalte mit Aufwendungen für Prozesskostenhilfe präziser zu erfassen.

Verstümmelung strafbar

Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde "ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert".

Häftlings-Aufnahme prüfen

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion die Bitte der USA, Häftlinge aus Guantánamo zu übernehmen, "solidarisch" prüfen. In einem Antrag (17/1421), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand, zitiert die Fraktion Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der laut Vorlage am 8. April gesagt hatte: "Wenn unser wichtigster Bündnispartner (…) uns um Hilfe bittet, dann ist das allemal eine solidarische Prüfung wert, die ergebnisoffen stattfindet." Solidarische Prüfung heiße in diesem Fall, schreibt die Fraktion, "sich gegenüber den Innenministern der Länder für eine Aufnahme derjenigen Personen aus Guantánamo einzusetzen, bei denen selbst die USA keine tatsachengestützten gerichtsverwertbaren Vorwürfe erheben".

Musterinformation vorgelegt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/1394) zur Einführung einer Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge vorgelegt. Der Bundestag hatte die Bundesregierung dazu aufgefordert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Verwendung des Musters die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsinformation als erfüllt gelten.